An seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 hat der Bundesrat einige Änderungen der Netzzugangsverordnung und der Fahrplanverordnung beschlossen. Die Anpassungen sind nötig, weil sich übergeordnetes Recht geändert hat. Sie sollen unter anderem zur besseren Kommunikation zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreibern beitragen.
Bei der Revision der Netzzugangsverordnung (NZV) und der Fahrplanverordnung (FPV), die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 beschlossen hat, handelt es sich in erster Linie um Anpassungen aufgrund von übergeordneten Rechtsänderungen. Dabei geht es etwa um den verbesserten Informationsaustausch zwischen Infrastrukturbetreibern und Eisenbahnverkehrsunternehmen bei der Zuteilung von Bahntrassen im Fall von Bauarbeiten. Die Anpassung der NZV hat Auswirkungen auf die Erstellung des Fahrplans. Deshalb erfolgt parallel dazu auch eine Totalrevision der FPV.
Die NZV enthält die Rahmenbedingungen für den Zugang der Eisenbahnverkehrsunternehmen zum Schienennetz sowie die Regeln für die Netznutzung und die Trassenvergabe. Sie bildet unter anderem die Grundlage für die Markterlöse der Infrastrukturbetreiber und für die Kosten der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die FPV regelt das Verfahren zur Erstellung und Veröffentlichung von Fahrplänen für den regelmässigen Personenverkehr. In der Vernehmlassung stiessen die Anpassungen auf positives Echo. Sie werden auf den 1. Februar 2025 in Kraft treten.
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