ZVV: Fahrpläne 2022 und 2023 wurden öffentlich aufgelegt

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 8. März 2021 veröffentlicht.

Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) hat zusammen mit den Verkehrsunternehmen, den Gemeinden und den Regionalen Verkehrskonferenzen die Fahrpläne für die Jahre 2022 und 2023 erarbeitet. Auf der ZVV-Website können alle interessierten Personen die Entwürfe einsehen. Bis zum 29. März 2021 konnten allfällige Änderungsbegehren an die Wohngemeinde im Kanton Zürich gerichtet werden.

Die Fahrpläne 2022 und 2023 sollen die bestehende Qualität des Angebots sicherstellen, damit die Fahrgäste weiterhin pünktlich und zuverlässig im ZVV reisen. Die Umsetzung ist in der aktuellen Situation herausfordernd, denn die finanzielle Ausgangslage ist für den öffentlichen Verkehr aufgrund der Corona-Pandemie extrem angespannt. Die Steuerzahler des Kantons und der Gemeinden müssen in den nächsten Jahren deutlich höhere Defizitbeiträge für ein fast unverändertes Angebot leisten. Deshalb stehen zusätzliche finanzielle Mittel für Ausbauten nur in eng begrenztem Mass zur Verfügung. 2022 erfolgen mit Ausnahme der politisch gewünschten Weiterentwicklung des Nachtnetzes keine Anpassungen im Fahrplan. Für 2023 können punktuell Angebotsausbauten umgesetzt werden, die im Zusammenhang mit der Fertigstellung von Infrastrukturen stehen.

Die neuen Fahrpläne können auf www.zvv.ch/fahrplanverfahren eingesehen werden.

Gezielter Ausbau des Busangebots und punktuelle Anpassungen der S-Bahn

Die meisten geplanten Änderungen betreffen das Busangebot und erfolgen im Dezember 2022. In der Stadt Zürich wird das neue Kinderspital im Gebiet Lengg mit zwei Linien erschlossen, während in Kilchberg der überfällige Ausbau des Ortsbussystems nachgeholt wird. Die Linie 1 in Winterthur wird auf Doppelgelenktrolleybusse umgestellt.

Grössere Veränderungen erfährt zudem das Limmattal: Dort fährt ab Dezember 2022 die Stadtbahn-Linie 20 (2. Etappe der Limmattalbahn) vom Bahnhof Altstetten bis Killwangen-Spreitenbach. Deshalb wird das regionale Busangebot angepasst. Ziel sind kürzere und stabilere Linienverläufe sowie möglichst direkte Anbindungen an die S-Bahn [siehe auch Fahrplanvernehmlassung im Kanton Aargau].

Bei der Zürcher S-Bahn sind im gesamten ZVV-Gebiet lediglich einzelne punktuelle Verbesserungen vorgesehen.

Neu konzipiertes Nachtnetz ab Dezember 2021

In der Stadt Zürich verschiebt sich der Knotenpunkt des VBZ-Nachtnetzes vom Bellevue an den Hauptbahnhof und die Nachtbusrouten werden den Tageslinien angenähert. Winterthur erhält ein städtisches Nachtangebot im Halbstundentakt statt wie bisher im Stundentakt. Zudem wird auch die S-Bahn-Verbindung zwischen Zürich und Winterthur künftig im Halbstundentakt angeboten.

Tempo 30: Lösungen für politische Zielkonflikte erforderlich

Im Rahmen der Erarbeitung der Fahrpläne wurde deutlich: Geplante Umstellungen von Streckenabschnitten auf Tempo 30 wegen des Lärmschutzes stellen eine grosse Herausforderung für den öffentlichen Verkehr dar. Das Lärmschutzinteresse der Bevölkerung ist ausgewiesen und unbestritten. Doch die Auswirkungen von Temporeduktionen auf den öffentlichen Verkehr sind beträchtlich: Fahrzeiten und Reiseketten verlängern sich. Bei grossflächiger Umsetzung braucht es zusätzliche Fahrzeuge, um die bestehenden Fahrplantakte aufrechterhalten zu können. Daraus resultieren Mehrkosten, ohne dass sich das Angebot qualitativ verbessert. Dieses zusätzliche Geld steht dann nicht mehr zur Verfügung für Angebotsausbauten, um die künftig wieder steigende Nachfrage abzudecken. Diese Situation wird durch die enormen finanziellen Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie noch verschärft. All das wirkt sich negativ auf die Erreichung der politisch geforderten Verlagerungs- und Klimaziele aus.

Es zeigen sich somit grundlegende Zielkonflikte, die aufgrund einer gesamtheitlichen Betrachtung gelöst werden müssen. Ziel sollten nachhaltige, tragbare Massnahmen zum Wohle der Bevölkerung und der Umwelt sein.

Weiteres Verfahren

Nach Abschluss der öffentlichen Auflage werden die Gemeinden, die Verkehrsunternehmen und die Regionalen Verkehrskonferenzen alle eingegangenen Begehren prüfen und beurteilen. Anschliessend legt das zuständige Verkehrsunternehmen dem ZVV allfällige Anpassungen vor. Der ZVV unterbreitet den Fahrplan 2022/2023 schliesslich dem Verkehrsrat zur Genehmigung.


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Redaktionhttps://www.bahnonline.ch
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