Die Kommission für den Eisenbahnverkehr RailCom veröffentlichte am 4. Mai 2021 ihren Tätigkeitsbericht 2020. Sie zeigt darin auf, wie sie ihre neuen Kompetenzen wahrnimmt, die ihr das Gesetzespaket Organisation der Bahninfrastruktur einräumt. In einem ersten Schritt fokussiert die RailCom auf die Systemführerschaften im Bereich Bahninfrastruktur und auf das Mitwirkungsrecht bei der Investitionsplanung von Infrastrukturbetreiberinnen. In der Marktaufsicht legte die RailCom einen Schwerpunkt auf die Zusatzleistung «Abstellen von Eisenbahnfahrzeugen».

Neue Zuständigkeitsbereiche

Im Berichtsjahr 2020 bearbeitete die RailCom verschiedene Themenbereiche, in denen sie seit Inkrafttreten des Gesetzespakets Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) neu zuständig ist: 

  • Die RailCom liess zentrale Grundsätze der Diskriminierungsfreiheit in die Ausgestaltung der folgenden vier Systemführerschaften von SBB Infrastruktur einfliessen: Bahnstrom 16.7 Hz, European Train Control System (ETCS), Kundeninformation und Technische Spezifikationen für die Interoperabilität TSI TAF/TAP (Telematics Applications for Freight/Telematics Applications for Passengers).
  • Die RailCom informierte die Infrastrukturbetreiberinnen über die neuen gesetzlichen Verpflichtungen und die Grundsätze zur Umsetzung des diskriminierungsfreien Mitwirkungsprozesses bei ihrer kurz- und mittelfristigen Investitionsplanung. Zudem tauschte sie sich mit betroffenen Akteuren über die Erarbeitung eines Branchenstandards aus.
  • An ihrer virtuellen Fachtagung im November 2020 mit rund 60 Teilnehmenden thematisierte die RailCom die neue Bestimmung betreffend den diskriminierungsfreien Zugang zu den Dienstleistungen der Nahzustellung im Schienengütertransport («letzte Meile»).

Schwerpunkte des Marktmonitorings

Die RailCom setzte 2020 im Marktmonitoring folgende Schwerpunkte:

  • Sie evaluierte den Bewirtschaftungsprozess der Infrastrukturbetreiberinnen für die Zusatzleistung «Abstellen von Eisenbahnfahrzeugen» auf mögliche Diskriminierungspotenziale hin. Sie verabschiedete Massnahmen, um den Bestellvorgang, die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit von Planungsentscheiden zu verbessern.
  • Sie begleitete die SBB bei der Umsetzung eines Massnahmenplans, den sie Anfang 2020 für das Projekt Traffic Control Center (TCC) vereinbart hatte. Im Rahmen dieses Projekts werden Mitarbeitende von SBB Personenverkehr in die Kommandoräume der Betriebszentralen von SBB Infrastruktur verlegt. Die vereinbarten Massnahmen sollen unter anderem gewährleisten, dass die Mitarbeitenden von SBB Infrastruktur in ihrer Entscheidfindung unabhängig von den Eisenbahnverkehrsunternehmen sind und spezifisch auf die Gewährleistung der Nichtdiskriminierung geschult werden.

Schrittweise Stärkung der RailCom

Vor über 20 Jahren – am 1.1.2000 – nahm die RailCom ihre Tätigkeit auf, damals noch unter dem Namen «Schiedskommission im Eisenbahnverkehr SKE». Durch verschiedene Erweiterungen ihres Aufgabenbereichs wurde die RailCom seither in ihrer Rolle als Regulierungsbehörde schrittweise gestärkt. Nach der Bahnreform 2 und der Totalrevision des Gütertransportgesetzes 2016 erfolgte der jüngste Schritt mit Inkrafttreten des Gesetzespakets Organisation der Bahninfrastruktur per 1.7.2020. Die RailCom erhielt damit ihren heutigen Namen und weitere Kompetenzen.


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