Mehr Klarheit, Transparenz und Effizienz im regionalen Personenverkehr (RPV)

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Moderne Postautostation am Bahnhof Baden_Nicolas Leutenegger_2 21
Die modernisierte Postautostation in Baden. / Quelle: Nicolas Leutenegger

Die Reform des regionalen Personenverkehrs sowie der Rechnungslegung im subventionierten öffentlichen Verkehr bezweckt klarere Verantwortlichkeiten und effizientere Verfahren. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juni 2021 dazu die Botschaft zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes verabschiedet und an das Parlament überwiesen. Mit der Vorlage sollen unter anderem auch Massnahmen zur Klärung der Verwendung von Subventionen gesetzlich verankert werden. Diese ergänzen die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) im Nachgang zum «Fall Postauto» bereits ergriffenen Massnahmen.

Mit der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes werden Regelungen für den öffentlichen Verkehr vereinfacht und an die Entwicklung der letzten Jahre angepasst. Der Bundesrat will mit der Vorlage zudem den Service public im öffentlichen Verkehr weiter stärken. Dazu setzt er auf mehrjährige Zielvereinbarungen der Besteller mit den Transportunternehmen. Das erhöht die Planungssicherheit und Verbindlichkeit. Um die Transparenz sowie die Effizienz zu erhöhen, soll zudem ein nationales Benchmarking eingeführt werden, und eine neue digitale Bestellplattform soll das Bestellverfahren vereinfachen und harmonisieren.

Förderung von Innovationen

Die Vorlage stärkt ausserdem die Finanzierung von Innovationen:

  • Über das angepasste «Förderprogramm für Innovationen im Personenverkehr» sollen Pilotprojekte und Prototypen vom Bund künftig direkt unterstützt werden können, wenn sie dem gesamten öV dienen. Entsprechende Projekte können vom Bund teilweise oder vollständig finanziert werden. Es sind auch Innovationspartnerschaften mit Universitäten oder Privatfirmen möglich. Für dieses Förderprogramm stehen 5 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung.
  • Innovationsprojekte, die weit fortgeschritten sind und grösstenteils dem Regionalen Personenverkehr (RPV) zugute kommen, können wie bisher von Bund und Kantonen über den Bestellprozess mitfinanziert werden. 

Klarere Vorgaben für den subventionierten Bereich

Die Aufarbeitung der Subventionsfälle rund um die Postauto AG und die BLS AG hat gezeigt, dass es sinnvoll ist, die entsprechenden Bestimmungen zu verdeutlichen. Verschiedene der dazu beschlossenen Massnahmen konnten bereits umgesetzt werden. Für andere brauchte es ergänzend eine gesetzliche Verankerung. Dies erfolgt mit der RPV-Revision. So wird für Transportunternehmen, die Subventionen erhalten, ein zeitgemässer Rechnungslegungsstandard vorgeschrieben.

Das Gesetz verdeutlicht zudem, dass im subventionierten Regionalverkehr, der von Bund und Kantonen bestellt wird, keine Gewinne einkalkuliert werden dürfen («Gewinnverbot»). Weiter wird präzisiert, wie ungeplante Überschüsse zu verwenden sind. Diese ergeben sich zum Beispiel durch höhere Ticketerträge oder eine effizientere Leistungserbringung. Wie bisher sind im RPV mindestens zwei Drittel des Überschusses der Spezialreserve zur Deckung künftiger Fehlbeträge zuzuweisen. Die Möglichkeit, Überschüsse oberhalb gewisser Schwellenwerte frei zu verwenden, entfällt. Neu wird aber unterschieden, ob eine öV-Linie nach einer Ausschreibung oder aufgrund einer Direktvergabe betrieben wird: Betreibt ein Unternehmen eine Linie nach einer Ausschreibung, sind die finanziellen Spielräume grösser.

Stärkung des Datenschutzes

Die Vorlage umfasst auch Elemente aus der Vernehmlassung zur multimodalen Mobilität: Diese betreffen die Regeln zur Vertriebsinfrastruktur sowie zu den Datenschutzbestimmungen und bedingen eine Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes. Die Bestimmungen zum Datenschutz werden zugunsten der Reisenden gestärkt und mit dem neuen Datenschutzgesetz in Einklang gebracht.

Der Verpflichtungskredit zur Finanzierung der Abgeltungen des RPV für die kommenden vier Jahre gehört nicht zur Vorlage. Dieser wird dem Parlament separat zur Beratung und Beschlussfassung unterbreitet, ebenso wie allfällige weitere Mittel zur Bewältigung der Corona-Krise. Am 25. September 2020 hat das Parlament dringliche Massnahmen verabschiedet, um unter anderem den Regionalen Personenverkehr in den Jahren 2020 und 2021 bei der Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen.


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