Obwohl ein 48-jähriger wusste, dass er mit Haftbefehl gesucht wurde, versuchte er mit dem Zug von der Schweiz nach Deutschland zu reisen. Die Reise endete bei der Bundespolizei die ihn zur Verbüssung der 31-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt einlieferte.
Am Sonntagnachmittag, 4. Juli 2021 wollte der deutsche Staatsangehörige von der Schweiz nach Deutschland reisen. In Basel Bad Bf wurde der Gesuchte von der Gemeinsamen operativen Dienstgruppe (GoD) mit deutschen Bundespolizisten und Mitarbeitenden der Eidgenössischen Zollverwaltung kontrolliert. Die Überprüfung der Personalien in der polizeilichen Fahndungsdatei ergab, was der 48-jährige bereits wusste. Im Jahr 2018 wurde er wegen eines Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz von einem deutschen Gericht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1550 Euro verurteilt. Da er die verhängte Strafe nie bezahlte, wurde er mit Haftbefehl gesucht. Auch vor Ort konnte er das Geld nicht aufbringen und wurde zur Verbüssung der 31-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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