Jedes Jahr führen die Bahnen auf dem Schienennetz Erneuerungsmassnahmen («Substanzerhalt») für fast drei Milliarden Franken durch. Hierfür stellt ihnen der Bund im Rahmen von Leistungsvereinbarungen (LV) das nötige Geld zur Verfügung. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) begleitet und steuert die LV-Massnahmen risikoorientiert.
Der Bund bestellt bei den Bahnen Leistungen für Betrieb, Unterhalt und Erneuerung der bestehenden Bahninfrastruktur, legt Ziele fest und finanziert die gemäss Planrechnung ungedeckten Kosten. Die Verantwortung für die Umsetzung der beauftragten Leistungen und für die Erreichung der Ziele mit den vorhandenen Ressourcen liegt bei den Bahnen bzw. ihren Netzgesellschaften («Infrastrukturbetreiber»). Anders als bei den Ausbauprogrammen steuert das BAV bei den Erneuerungsarbeiten nicht auf Ebene der rund zehntausend Einzelprojekte, sondern über das gesamte Projektportfolio und den finanziellen Rahmen der jeweiligen Leistungsvereinbarungen. Wenn beispielsweise wegen Mehrkosten bei einem Projekt der finanzielle Rahmen der Bahn für Erneuerungsarbeiten überschritten wird, so legt das BAV auf Antrag der Bahn fest, welche Projekte priorisiert werden und welche auf die folgende Vierjahresperiode zu verschieben sind.
Für die finanzielle Führung und das Controlling der LV legte der Bund mit den Leistungsvereinbarungen 2021-2024 einen gemeinsam mit den Bahnen erarbeiteten Branchenstandard als verbindlich fest. Die Branche und das BAV haben mit den neuen Empfehlungen das Augenmerk gegenüber früher verstärkt auf Projekte mit grossem Volumen und grossen Risiken gelegt. Im Fokus stehen Projekte mit Kosten von mehr als 50 Mio. Franken oder einem Risikowert von über 10 Mio. Franken. Die primäre Verantwortung für das Risikomanagement bei den einzelnen Projekten und allfälligen Konsequenzen aus Verzögerungen und Kostenüberschreitungen liegt unverändert bei den Bahnen. Die Bahnen berichten dem BAV zweimal jährlich über den Stand der Umsetzung ihrer Projekte und melden grössere Abweichungen zeitnah. Wenn die Bahn in solchen Fällen ihrerseits nicht bereits genügende Massnahmen eingeleitet hat, verlangt das BAV korrigierende Massnahmen und legt diese wenn erforderlich fest. Mit dieser risikoorientierten Portfolio-Sicht wird unter anderem einer Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle von 2015 Rechnung getragen.
Die Begleitung und Steuerung der LV wird durch weitere Controlling-Instrumente ergänzt. So ist das BAV – wie bereits früher angekündigt – daran, stichprobenartige Kontrollen an der Bahnanlage zur Umsetzung der beauftragten Arbeiten in Auftrag zu geben. Im Fokus stehen Unterhaltsarbeiten bei Fahrbahn und Sicherungsanlagen, weil dort die Projekte meist ohne Baubewilligungsverfahren («Plangenehmigungsverfahren») des BAV realisiert werden können und die diesbezügliche Kontrolle des Projekts dadurch entfällt. Mit den stichprobenartigen Kontrollen kann das BAV Qualität und Quantität der von den Bahnen vorgenommenen Arbeiten risikoorientiert prüfen.
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