Die Digitalisierung von Bewilligungs- und Zulassungsverfahren mit dem BAV kommt einen wichtigen Schritt voran: Infrastrukturbetreiber können Gesuche für vereinfachte Plangenehmigungsverfahren in den Bereichen Eisenbahn und Seilbahn künftig elektronisch beim BAV einreichen und digital abwickeln.
Seit 2019 nutzt das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Möglichkeiten der Digitalisierung, um verschiedene Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren ohne Papier durchzuführen. Dabei können die Gesuche digital eingereicht werden, und das BAV stellt seine Verfügungen in digitaler Form zu. Gestartet war das BAV mit den Verfahren zur Erlangung von Sicherheitsbescheinigungen für den Eisenbahnverkehr und von Sicherheitsgenehmigungen für Bau und Betrieb von Eisenbahninfrastrukturen. Gesuche für die Erteilung einer Typenzulassung für Elemente einer Eisenbahnanlage und für die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen können ebenfalls bereits elektronisch abgewickelt werden.
Vereinfachte Plangenehmigungsverfahren
Diese Möglichkeit besteht nun auch für vereinfachte Plangenehmigungsverfahren (PGV) bei Eisenbahnen und Seilbahnen, sofern das betroffene Projekt bestimmte Bedingungen erfüllt. Das BAV hat die Bahn- und Seilbahnbranche in einem Schreiben detailliert über diese Bedingungen informiert. Im letzten Jahr hat das BAV über 500 Plangenehmigungen erteilt, davon rund 265 im vereinfachten Verfahren.
Die elektronische Abwicklung von Plangenehmigungsverfahren ist für alle Beteiligten Neuland. Aufgrund der Rückmeldungen, Erfahrungen und Erkenntnisse wird das BAV die digitalen Verfahren bei Bedarf optimieren.
Im Eisenbahnbereich können zusätzlich Verfahren bezüglich Abweichungen von Vorschriften bzw. Ausnahmegesuche gemäss Art. 5 der Eisenbahnverordnung neu digital mit dem BAV abgewickelt werden, sofern diese nicht Gegenstand eines eisenbahnrechtlichen PGV sind. Im Seilbahnbereich bietet das BAV ausserdem neu an, auch Verfahren für Betriebsbewilligungen (Ersterteilungen, Aufhebung der Sistierung, Anpassungen, etc.) und Konzessionen (Erneuerungen, Anpassungen und Übertragungen) digital abzuwickeln.
Die BAV-Internetseite zu den digitalen Gesuchen wird in den kommenden Wochen mit den neusten Informationen und Angeboten ergänzt.
Bei allen digitalen Verfahren wird die sichere Kommunikation zwischen Gesuchstellern und dem Amt durch eine vom Bund zertifizierte, elektronische Plattform ermöglicht. Diese gewährleistet eine rechtsverbindliche Nachverfolgung der Zustellung, welche den Berufsgeheimnissen und dem Datenschutz Rechnung trägt. Zudem wird die Möglichkeit genutzt, Dokumente digital zu signieren.
Einschränkung durch rechtliche Voraussetzungen
Aus rechtlichen Gründen können Verfahren heute nur dann vollständig digital durchgeführt werden, wenn alle am Verfahren beteiligten Parteien diesem Vorgehen zustimmen. Bei vereinfachten Plangenehmigungsverfahren kann diese Bedingung erfüllt werden, denn die Zahl der Betroffenen ist klein und im Voraus definierbar. In ordentlichen Verfahren ist hingegen die Anzahl der Betroffenen meistens gross und diese können nicht im Voraus abschliessend bestimmt werden; dies unter anderem weil ein ordentliches PGV mit einer öffentlichen Auflage und Einsprachemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger verbunden ist. Daher ist es derzeit nicht möglich, bei ordentlichen Plangenehmigungsverfahren eine vollständig digitale Abwicklung anzubieten. Gesuche und Planunterlagen können zwar parallel elektronisch eingereicht werden. Für die weitere Verfahrensabwicklung sind aber weiterhin papierbezogene Gesuche, Planunterlagen und Korrespondenzen erforderlich.
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