Im ersten Halbjahr der neuen Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr stellten Kundinnen und Kunden rund 8600 Entschädigungsanträge an die Transportunternehmen. 79 Prozent respektive rund 6800 Anträge waren gerechtfertigt und zogen Entschädigungen in der Höhe von knapp 74’000 Franken nach sich. Insbesondere die starken Schneefälle im Januar führten zu einigen Anträgen. Insgesamt liegt das Volumen jedoch unter den Erwartungen.
Seit dem 1. Januar 2021 werden Verspätungen im öffentlichen Verkehr ab einer Stunde einheitlich entschädigt. Treffen Reisende über die gesamte Reisekette gesehen mit mehr als 60 Minuten Verspätung am Ziel ein, haben sie – unabhängig des gekauften Fahrausweises – Anspruch auf eine Entschädigung von 25 Prozent des regulären Billettpreises. Beträgt die Verspätung über zwei Stunden, werden 50 Prozent entschädigt.
74’000 Franken an Entschädigungen ausbezahlt
Rund 8600 Entschädigungsanträge stellten Kundinnen und Kunden zwischen Januar und Juni 2021 an die öV-Unternehmen. 79 Prozent davon waren gerechtfertigt, etwa jeder fünfte Antrag wurde aufgrund zu geringer Verspätung, ungültiger Billette oder einem Entschädigungsbetrag von unter fünf Franken zurückgewiesen. Eine grosse Mehrheit der Reisenden gab als Fahrausweis das Generalabonnement (46 Prozent) oder einen Einzelfahrausweis (42 Prozent) an. Die Hälfte aller Anträge im ersten Halbjahr wurden im Januar gestellt, als aufgrund massiver Schneefälle vielerorts Betriebsunterbrüche erfolgten.
Insgesamt entschädigte die öV-Branche Reisende, die von Verspätungen ab einer Stunde betroffen waren, mit knapp 74’000 Franken. Die Anzahl der Anträge liegt aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie verminderten Reisetätigkeit und guter Pünktlichkeit im ersten Halbjahr 2021 unter dem erwarteten Volumen.
Abwicklung der Anträge innert 20 Stunden
Im Auftrag der Alliance Swisspass verantwortet das SBB Contact Center in Brig die Abwicklung aller Entschädigungsanträge. 98 Prozent der Anträge wurden online (via Formular) eingereicht, weshalb ein Grossteil bereits automatisiert verarbeitet werden konnte. Dadurch erfolgte die Freigabe der Auszahlung im Schnitt bereits 20 Stunden nach Einreichung des Antrags. Nur vereinzelt meldeten sich Kundinnen und Kunden mit Fragen zur Beantragung einer Entschädigung oder zu den Fahrgastrechten allgemein. Entsprechend fällt das Fazit zur Einführung der Fahrgastrechte positiv aus. Sowohl die Regelung der Fahrgastrechte als auch der Entschädigungsprozess wurden gut aufgenommen.
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