Der Bund und die Kantone bestellen gemeinsam rund 1400 Linien des regionalen Personenverkehrs und finanzieren sie mit rund zwei Milliarden Franken pro Jahr. Damit stellen sie die Grunderschliessung des Landes mit öV-Angeboten sicher. Die Beteiligung der öffentlichen Hand ist unabdingbar, da nur die wenigsten Linien eigenwirtschaftlich sind. Um die Transparenz gegenüber den Steuerzahlenden und der Öffentlichkeit zu erhöhen, publiziert das BAV künftig für alle Linien nebst dem Kostendeckungsgrad auch die Höhe der Abgeltungen.
Der durchschnittliche Kostendeckungsgrad der rund 1400 Bahn-, Bus-, Schiff- und Seilbahnlinien im regionalen Personenverkehr (RPV) liegt bei etwa 50 Prozent. Das bedeutet, dass die Einnahmen der Transportunternehmen – mehrheitlich aus verkauften Fahrausweisen – nur etwa die Hälfte der Kosten der öV-Grunderschliessung decken. Deshalb unterstützen die Steuerzahlenden den RPV mit rund zwei Milliarden jährlich. Um ihnen gegenüber Rechenschaft abzulegen und für alle Interessierten einen Vergleich zu ermöglichen, publiziert das Bundesamt für Verkehr (BAV) künftig für alle Linien nebst dem Kostendeckungsgrad auch die Höhe der Abgeltungen. Publiziert werden jeweils die Planwerte aufgrund der Offerten sowie die Ist-Werte aufgrund der Jahresrechnungen.
In einem ersten Schritt werden die Plan-Kostendeckungsgrade und -Abgeltungen 2020 veröffentlicht. Diese Werte basieren auf den Offerten, die die Transportunternehmen 2019 – also vor Corona – für das Jahr 2020 eingereicht hatten. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Passagieraufkommen und die Einnahmen sind in diesen Zahlen damit nicht berücksichtigt. Die Coronabedingten Effekte werden in den Ist-Werten für das Jahr 2020 ersichtlich sein, diese werden bis Ende Jahr erwartet.
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