Für den künftigen Ausbau des S-Bahn-Angebots werden zusätzlich eine neue Serviceanlage und drei Abstellanlagen im Kanton Zürich benötigt. Aufgrund der Rückmeldungen aus der öffentlichen Auflage haben die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich entschieden, die Vorhaben aus der Richtplanteilrevision 2020 herauszulösen und eine erweiterte Standortevaluation zu starten. Ziel ist es, unter Einbezug der Regionen Bestvarianten für die notwendigen Anlagen zu finden.
Der Kanton Zürich setzt auf den öffentlichen Verkehr, um seine Verkehrs- und Klimaziele zu erreichen. Nachdem die Nachfrage infolge der Corona-Pandemie zurückging, ist langfristig aufgrund des prognostizierten Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums jedoch wieder mit steigenden Fahrgastzahlen zu rechnen. Der Bund finanziert im Rahmen des Ausbauschritts STEP 2035 mit über 5 Milliarden Franken zahlreiche grosse Infrastrukturprojekte in der Region Zürich wie «Mehr Spur Zürich – Winterthur» oder die Erweiterung des Bahnhofs Zürich Stadelhofen. Dank der zusätzlichen Linien und Verbindungen lassen sich Engpässe beseitigen. Für den langfristigen Ausbau des Angebots der Zürcher S-Bahn werden im Kanton Zürich aber auch eine neue Service- und drei Abstellanlagen benötigt.
Erweiterte Standortevaluation mit Einbezug der Regionen
Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt sind in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Im Frühling wurden im Rahmen der öffentlichen Auflage der Richtplanteilrevision 2020 drei mögliche Standorte in den Gemeinden Bubikon, Hombrechtikon (Feldbach) und Eglisau vorgeschlagen. Für die drei Standorte hat die SBB umfangreiche Abklärungen getroffen. Dabei berücksichtigte sie Umweltaspekte, Auswirkungen auf Anrainer sowie die betriebliche Machbarkeit. Aufgrund der öffentlichen Diskussionen und Rückmeldungen zu den Gleisabstellanlagen möchten SBB, Volkswirtschaftsdirektion und Baudirektion den Variantenfächer für potenziell nutzbare Flächen noch einmal öffnen. Dabei sollen vor allem die Planungsregionen, die Gemeinden und weitere Interessengruppen in den Regionen stärker einbezogen werden. Gemeinsam sollen nebst den bisherigen Standorten mögliche Alternativen diskutiert, evaluiert und geprüft werden.
Voraussichtlich mehrjähriger Prozess
Der Austausch und die erweiterten Arbeiten werden in iterativen Schritten vollzogen. Diese zusätzlichen Abklärungen sind für den Kanton Zürich und die SBB sehr wichtig. Ziel sind breit abgestützte Bestvarianten für die Vorhaben, die dann in eine künftige Richtplanteilrevision einfliessen sollen. Auch bei einer Aufnahme in den kantonalen Richtplan müssen die Projekte noch den ordentlichen Bewilligungsprozess eines Bauprojekts mit allen Umweltabklärungen durchlaufen. In der langfristigen Planung entstehen dadurch aber kaum Verzögerungen. Der Zeithorizont für die Inbetriebnahme der Service- und der ersten Abstellanlage liegt erst anfangs des nächsten Jahrzehnts.
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