Der Gemeinderat von Trogen und die Baubewilligungskommission akzeptieren die gefällten Entscheide zum Neubauprojekt Bahnhof und ziehen sie nicht an die nächsthöhere Instanz weiter.
Anlässlich der öffentlichen Versammlung vom 26. August 2020 hat Gemeindepräsidentin D. Altherr aktuell darüber informiert, dass das Departement Bau und Volkswirtschaft Appenzell A.Rh. im Rekursverfahren betreffend Nichtunterschutzstellung des Bahnhofgebäudes den vom Gemeinderat gefällten Entscheid aufsichtsrechtlich aufgehoben hat. Gleichzeitig hat der Kanton auch den Bewilligungsentscheid der Baubewilligungs- und Planungskommission zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.
Der Gemeinderat bedauert, dass durch diese Entscheide die Neugestaltung des Bahnhofgeländes verzögert wird. Er steht weiterhin hinter diesem Projekt, weil darin neben dem neuen Bahnhofgebäude mit zeitgemässen Gewerbe- und Wohnräumen mehrere Aspekte mitenthalten sind: übersichtlichere und sichere Situation für alle Verkehrsteilnehmer durch Trennung des Fussgänger- und des rollenden Verkehrs, Verbesserung der Ein- und Ausfahrt für die Postautos sowie direkte, witterungsgeschützte und behindertengerechte Ein- und Ausstiege auf dem gesamten Gelände, übersichtlichere und grosszügigere Strassen- und Platzgestaltung aufgrund der Absenkung des Bahnhofplatzes auf das Strassenniveau. Die Neugestaltung soll damit zu einer Entwicklung und Aufwertung des Dorfkerns beitragen.
Der Gemeinderat und die Baubewilligungskommission werden in Absprache mit der Appenzeller Bahnen AG als Grundeigentümerin und Bauherrin beide Verfahren unter Berücksichtigung der Begründungen in den Entscheiden wieder aufnehmen.
Stellungnahme Schweizer Heimatschutz: Abbruchbewilligung aufgehoben: Altes Bahnhofgebäude in Trogen bleibt erhalten |
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Sehr schöne Neuigkeiten aus Trogen AR: Der zusammen mit der Trogenerbahn im Jahr 1903 erbaute Bahnhof im «Schweizerhäuschen-Stil» bleibt erhalten. – Lesen Sie mehr dazu in einem Artikel des Vereins Alter Bahnhof Trogen |
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