Der Dachverband «Historic RhB» vertritt und koordiniert 6 Bündner Freiwilligenvereine (Rund 1300 Mitglieder), sowie das Welterbe RhB und das Bahnmuseum Albula. Gemeinsam setzen sich diese seit Jahrzehnten für das kulturelle Erbe der RhB ein.
Mit Begeisterung hat «Historic RhB» zur Kenntnis genommen, dass im neuen Gesetz (GöV) mit dem Art. 35 erstmals die gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll, damit der Kanton das bedeutende kulturelle Erbe der Rhätischen Bahn substanziell und nachhaltig fördern kann. Auch sehr positiv beurteilen wir, dass im Nachgang zum Auftrag Stiffler ein Departement übergreifendes Projekt zur Ausarbeitung einer ganzheitlichen Bahnkultur Strategie Graubünden, zur Sicherung und Inwertsetzung aller bahnkulturellen Aspekte geschaffen wurde. Der Dachverband «Historic RhB» möchte sich in diesem Strategieprozess, stellvertretend für alle Mitgliedsvereine aktiv einbringen und somit auch die Erhaltungs- und Tourismusziele der Vereinsmitglieder vertreten. Diese gemeinsam definierte Bahnkultur Strategie Graubünden ermöglicht es, die Ziele und Kräfte weiter zu bündeln. Der wichtige Art. 35 des GöV bilden nun eine solide Basis, dass das Bahnkulturgut gemeinsam für die Nachwelt gesichert werden kann und gleichzeitig diese Einzigartigkeit der Bahnkultur der RhB in unserer Berglandschaft touristisch besser sichtbar gemacht werden kann. Die Bahnkultur bietet heute und in Zukunft eine riesiges Differenzierungspotential im hart umkämpften touristischen Markt.
Die in den Erläuterungen festgehaltenen Erklärungen und Begründungen für die Notwendigkeit des Art. 35 unterstützt «Historic RhB» vollumfänglich.
«Wir erachten es als Wertschätzung gegenüber dem Engagement alle Mitglieder, den unzähligen Stunden Fronarbeit und den vielen Projekten und Sammelaktionen der Historic RhB-Mitglieder, dass dieses langjährige Engagement nun durch eine gesetzliche Basis untermauert wird. Wir verstehen den Art. 35 dahingehend, dass damit auch die Übernahme einer finanzielle und gesellschaftlichen (Mit-)Verantwortung des Kantons gegenüber dem UNESCO Welterbe RhB und dem kulturellen Erbe der RhB untermauert werden soll.»
Historic RhB möchte es nicht unterlassen allen Beteiligten herzlich zu danken und ist zuversichtlich, dass der Art. 35 und die damit verbundene Aufnahme einer Budgetposition für das kulturelle Erbe der RhB, die anstehenden politische Prozesse meistern wird.
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