Die Unwetter im vergangenen Sommer haben auch Streckenabschnitte des Bahnnetzes in Mitleidenschaft gezogen. Weil es sich um eine Ausnahmesituation handelt, hat der Bundesrat die für die Schadensbehebung verfügbaren Kredite um 10 Millionen Franken aufgestockt. Das BAV wird in den kommenden Monaten finanzielle Lösungen prüfen und festlegen, um die durch die Schäden entstandenen Kosten zu decken.
Unwetterschäden an der Bahninfrastruktur, zum Beispiel an Gleisen, Bahnhofperrons, Sicherungsanlagen oder Stromversorgungssystemen, müssen behoben werden. Das verursacht für die Bahnen zusätzliche Kosten. Die Deckung dieser Kosten ist durch spezifische gesetzliche Bestimmungen geregelt. Es ist vorgesehen, dass solche Schäden in erster Linie über die Leistungsvereinbarungen zwischen den Unternehmen und dem Bund oder über die Reserven aufgefangen werden. Reichen die verfügbaren Mittel nicht aus, kann die Infrastrukturbetreiberin beim Bundesamt für Verkehr (BAV) eine Finanzhilfe beantragen.
Grundsätzlich sind in den Leistungsvereinbarungen genügend Mittel zur Deckung solcher Kosten vorgesehen. Im Rahmen der derzeit laufenden Vereinbarungen stehen den Betreiberinnen insgesamt mehr als 3 Milliarden Franken pro Jahr für den Unterhalt, die Erneuerung und den Betrieb ihrer Infrastruktur zur Verfügung. 2021 ist jedoch ein aussergewöhnliches Jahr, da zu den durch die Covid-19-Krise bedingten Schwierigkeiten die Unwetter im Sommer hinzukamen. Aus diesem Grund hat das BAV eine Aufstockung des Budgets um insgesamt 10 Millionen Franken beantragt. Der Bundesrat hat am 18. August eine erste Tranche in Höhe von 3 Millionen und am 17. September eine zweite Tranche von 7 Millionen Franken freigegeben. Das Parlament muss diesem Beschluss noch zustimmen.
Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich die finanziellen Folgen der Unwetter in diesem Sommer noch nicht genau beziffern. Ersten Schätzungen zufolge belaufen sich die Schäden auf rund 20 Millionen Franken. Diese Schätzungen werden in den kommenden Monaten noch verfeinert. Genauere Zahlen werden erst nach Abschluss der Reinigungs- und Erneuerungsarbeiten vorliegen. Die Infrastrukturbetreiberinnen haben nach dem Schadensereignis ein Jahr Zeit, um sich an das BAV zu wenden. Das BAV entscheidet fallweise über das weitere Vorgehen.
Keine Versicherung erforderlich
Die Leistungsvereinbarungen und damit die Beiträge an die Folgekosten von Naturereignissen werden über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert. Infrastrukturbetreiberinnen mit einer Leistungsvereinbarung benötigen keine Versicherung zur Deckung der Kosten für die Räumung, Instandsetzung und den Ersatz in diesem Bereich. Dieses Vorgehen ist im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da der Bund dadurch die Kosten für den Abschluss solcher Versicherungsverträge nicht tragen muss.
Diese Bestimmungen gelten nicht für Schäden an Personen- und Güterzügen sowie an Standseilbahnen. Eine Zusammenstellung von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) ist auf der Website des BAV verfügbar.
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