An seiner Sitzung vom 27. Oktober 2021 hat der Bundesrat einen Bericht in Erfüllung eines Postulats von Nationalrat Storni (20.3616) verabschiedet. Dieser zeigt, dass entlang von Autobahnen und Bahnstrecken insgesamt 101 Gigawattstunden (GWh) Strom pro Jahr produziert werden könnten. Zur besseren Nutzung dieses Potenzials braucht es rechtliche Anpassungen. Das UVEK wird diese nun zügig vorbereiten.
Das nutzbare Potenzial, das entlang von Nationalstrassen und Bahnstrecken für Photovoltaikanlagen an Lärmschutzwänden vorhanden ist, beträgt rund 101 GWh (Nationalstrassen: 55 GWh, Bahnstrecken: 46 GWh). Das entspricht dem jährlichen Stromverbrauch von rund 22’000 Haushalten. Dies geht aus einer Studie hervor, die das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in Beantwortung des Postulats Storni (20.3616) in Auftrag gegeben hat. Ob eine Lärmschutzwand mit einer Photovoltaik-Anlage ausgerüstet wird, hängt heute stark von den Investitionskosten und der Möglichkeit ab, den Strom zum Eigenverbrauch nutzen zu können.
Der Bundesrat will dafür sorgen, dass das Potenzial entlang der Lärmschutzwände künftig besser ausgeschöpft werden kann. Im Rahmen der Umsetzung des „Klimapakets Bundesverwaltung“ wird das ASTRA bis 2030 rund 35 GWh pro Jahr ausbauen und dafür 65 Millionen Franken investieren. Diese Investitionen werden über die Betriebsdauer der Anlagen aufgrund tieferer Stromkosten amortisiert. Dort, wo das ASTRA den Strom nicht selber nutzen kann, sollen wie bisher Dritten die Flächen kostenlos zur Verfügung gestellt erhalten. Das «Klimapaket Bundesverwaltung» ist 2020 geschnürt worden und enthält Massnahmen, welche die Umweltbelastung der Bundesverwaltung reduzieren sollen.
Das UVEK wird die dazu nötige Änderung der Nationalstrassenverordnung vorbereiten. Zudem prüft es, ob die Finanzierung von Investitionen zugunsten der Bahnstromproduktion über den Bahninfrastrukturfonds ermöglicht werden sollte.
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