Coronavirus: Bundesrat beantragt zweites Unterstützungspaket für den öffentlichen Verkehr

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Die Folgen der Corona-Krise führen im öffentlichen Verkehr weiterhin zu finanziellen Einbussen. Um sie abzufedern, schlägt der Bundesrat dem Parlament für das Jahr 2021 ein Massnahmenpaket analog zum Vorjahr vor. Der Bund soll demnach neben dem Regional- und Güterverkehr auch gewisse touristische öV-Angebote sowie den Ortsverkehr unterstützen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. November 2021 beschlossen.

Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs ergänzt das im Herbst 2020 beschlossene erste Massnahmenpaket. Der Bundesrat hat sich dabei auf die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung abgestützt, in der die Massnahmen zugunsten des Regionalen Personenverkehrs und des Güterverkehrs fast einhellig begrüsst worden sind. Darüber hinaus forderte eine Mehrheit, dass der Bund wie im Vorjahr auch den Ortsverkehr sowie touristische öV-Angebote unter bestimmten Bedingungen mit Bundesgeld unterstützen soll, auch wenn für diese Bereiche gesetzlich nicht der Bund zuständig ist.

Der Bundesrat hat die Vorlage nun entsprechend angepasst: Das zweite Paket zugunsten des öV enthält somit folgende Kernelemente:

  • Bund und Kantone decken im Regionalen Personenverkehr (RPV) die Defizite 2021 des bestellten Angebots nachträglich durch einen zusätzlichen einmaligen Beitrag. Die Transportunternehmen müssen sich ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechend an den Kosten beteiligen.
  • Der Bund unterstützt den Ortsverkehr und vom Kanton unterstützte touristische öV-Angebote. Kriterien und Vorgehen sollen analog zum vergangenen Jahr festgelegt werden. Die finanzielle Unterstützung des Bundes ist zeitlich begrenzt. 

Darüber hinaus gehende Forderungen einzelner Kreise, etwa nach Ausweitung der Berechtigten oder nach längerer Bezugsdauer, lehnt der Bundesrat ab.

Für den RPV rechnet der Bundesrat für 2021 mit Zusatzkosten von rund 150 Millionen, für den Ortsverkehr mit maximal 50 Millionen und für den touristischen Verkehr mit maximal 15 Millionen Franken. Die Beträge von insgesamt 215 Millionen für den öffentlichen Verkehr werden dem Parlament ergänzend zu den bisherigen zwei Nachmeldungen für Corona-Finanzhilfen in anderen Politikgebieten als dritte Nachmeldung zum Voranschlag 2022 unterbreitet. Für den Güterverkehr auf der Schiene beantragte der Bundesrat bereits mit dem zweiten Nachtrag zum Voranschlag 2021 einen zusätzlichen Kredit von 25 Millionen Franken. Damit sollen vor allem im Binnengüterverkehr Ertragsausfälle ausgeglichen werden. Das Parlament kann das Geschäft voraussichtlich in der Wintersession beraten und verabschieden.

Nicht Teil des Massnahmenpakets ist eine Unterstützung des Fernverkehrs der SBB: Diese wird in einer Arbeitsgruppe des Bundes unter Leitung des Finanzdepartments (EFD) geprüft.


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