Der Bundesrat will, dass der grenzüberschreitende Bahnverkehr möglichst reibungslos funktioniert. Er sieht deshalb vor, die sogenannte technische Säule des vierten EU-Eisenbahnpakets auch in der Schweiz umzusetzen. Diese bringt europäisch vereinheitlichte Verfahren und Vorschriften und reduziert den Aufwand für Bahnen und Rollmaterialhersteller im internationalen Verkehr. Dazu ist eine Anpassung des Eisenbahngesetzes nötig. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 die Vernehmlassung eröffnet.
Rollmaterialhersteller und Bahnunternehmen wollen neue Züge oft in mehreren Ländern einsetzen. Lange Zeit mussten sie dafür in jedem betroffenen Land ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Mit der sogenannten technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets hat die EU solche Verfahren harmonisiert und vereinfacht: Seit Mitte Juni 2019 ist die europäische Eisenbahnagentur (ERA) für Zulassungen von Rollmaterial für den grenzüberschreitenden Verkehr zuständig. Sie erteilt auch einheitliche Sicherheitsbescheinigungen an Bahnunternehmen. Für die Antragssteller reicht es somit aus, für Zulassungen in mehreren Ländern nur noch ein einziges Gesuch bei der ERA einzureichen. Dadurch sinken der administrative Aufwand, die Kosten und der Zeitaufwand.
Die Schweiz hat ein grosses Interesse daran, dass der grenzüberschreitende Eisenbahnverkehr möglichst reibungslos und hindernisfrei funktioniert. Dies dient den Unternehmen und Passagieren und stärkt die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene. Der Bundesrat hat deshalb am 6. November 2019 bereits die Eisenbahnverordnung angepasst. Damit konnten in einem ersten Schritt die Verfahren von schweizerischen Antragsstellern für internationale Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen mit den EU-Verfahren harmonisiert werden. In einem zweiten Schritt will der Bundesrat nun – wie 2019 angekündigt – das Eisenbahngesetz anpassen. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen der ERA auch für den Betrieb auf dem Schweizer Normalspurnetz gelten können. Zusätzlich muss das Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU angepasst werden. Zulassungen und Bescheinigungen, die ausschliesslich das schweizerische Bahnnetz betreffen, werden weiterhin durch das BAV ausgestellt.
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