KVF: Klare Regeln für den regionale Personenverkehr und Handlungsspielraum für die Transportunternehmen

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 15. Februar 2022 veröffentlicht.

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Die Verkehrskommission des Ständerates schliesst sich National- und Bundesrat in den wesentlichen Zügen bei der Gestaltung des regionalen Personenverkehrs an. Sie setzt indessen Akzente für eine genügende Rechtssicherheit und für einen grösseren Handlungsspielraum der Transportunternehmen.

An ihrer letzten Sitzung vom 17. Januar 2022 war die Kommission auf die Vorlage Personenbeförderungsgesetz. Änderung (21.039) eingetreten und hatte erste materielle Beschlüsse gefällt. Nun führte sie die Detailberatung dieser Gesetzesänderung fort. So hat sie präzisiert, dass vergünstigte Tageskarten für Schülerinnen und Schüler nur für die Dauer der obligatorischen Schulpflicht gelten soll (Art. 15). In Bezug auf die Vertriebsinfrastruktur (Art. 17a) beantragt die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen ihrem Rat eine Formulierung, welche die Nichtanwendung des Kartellgesetzes auf den Verkauf, Vertrieb und die Vermittlung von öV-Fahrausweisen beschränkt, da nur so Rechtssicherheit und eine Service-public Ausrichtung des öffentlichen Verkehrs garantiert werden kann. Eine Minderheit möchte auf den Ausschluss des Kartellrechts verzichten, da dies nicht zur Klärung der Rechtslage beiträgt. Mit 10 zu 3 Stimmen beantragt die Kommission, dass für den Vergabeentscheid bei bestellten Verkehrsangeboten insbesondere die Faktoren Qualität, Angebotskonzept, Erlöse, Kosten, Umweltverträglichkeit, Innovationsgehalt und Plausibilität des Angebots zur Ermittlung der vorteilhaftesten Offerte berücksichtigt werden müssen (Art. 32g). Eine Minderheit verlangt auf den Faktor «Erlöse» zu verzichten (8 zu 5 Stimmen), eine weitere Minderheit möchte beim Text des Bundesrates bleiben.
Ein Antrag, der eine Verrechnung von Marktpreisen innerhalb einer Konzerngesellschaft ermöglichen wollte, wurde mit 4 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt. Für die Gewinnverwendung (Art. 36) soll ein Drittelsmodell gelten: Ein Drittel wird der Spezialreserve zugewiesen, ein Drittel kann vom Besteller an die Abgeltung des Folgejahrs angerechnet werden und der letzte Drittel steht dem Unternehmen zur freien Verfügung (9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung).

Die Schweizerischen Bundesbahnen hatten, wie alle andern Transportunternehmen, in der Folge der Corona-Pandemie sehr starke Ertragseinbussen zu verzeichnen. Die SBB sind nicht nur im alleinigen Bundesbesitz, sondern auch mit Abstand der grösste Verkehrsträger im öffentlichen Verkehr in der Schweiz. Das heisst, die unternehmerische Perspektive und die finanzielle Stabilität der SBB sind von grösster verkehrspolitischer Bedeutung. Gleich wie ihre Schwesterkommission hat sich nun auch die KVF-S von Bundesrat Ueli Maurer und Vertretern des UVEK über die vom Bundesrat geplanten Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung der SBB informieren lassen. Die Kommission wird die laufenden Arbeiten des Bundesrates eng verfolgen und sich zum geeigneten Zeitpunkt wieder informieren lassen.

Änderung Personenbeförderungsgesetz: Anhaltende Meinungsverschiedenheiten
Das Geschäft (21.039) sieht die Stärkung und Modernisierung des öV vor. Transfair ist erfreut, dass der SR das Geschäft unterstützt.

Das Gesetz regelt den Betrieb einer gemeinsamen digitalen Plattform für den Vertrieb von öV-Leistungsangeboten. Mit NOVA besteht bereits eine solche Plattform. Transfair ist dagegen, dass das Kartellgesetz auf die Plattform anwendbar ist und hat diese Forderung an den SR herangetragen. Bedauerlicherweise ist dieser im Gegensatz zum NR dafür, dass das Gesetz zur Anwendung kommt. Des Weiteren schreibt das Gesetz vor, dass Unternehmen im subventionierten Regionalverkehr keine Gewinne machen dürfen. Die Kammern sind sich noch uneinig über die Verwendung der Überschüsse. Der SR will mehr Spielraum für die Unternehmen als der NR. Die Überschüsse sollen wie folgt aufgeteilt werden: ein Drittel geht in die Spezialreserve, ein Drittel kann mit den Abgeltungsbeiträgen des nächsten Jahres abgerechnet werden, während das Unternehmen frei über den letzten Drittel verfügen kann. Für Transfair werden dadurch die Arbeitsbedingungen gefährdet. Der Personalverband hatte sich gegen diese Aufteilung ausgesprochen.

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