Nach Gesprächen aller Sozialpartner und der Leitung SBB Cargo International am 16. März 2022 hat der VSLF zugesagt, das Verhandlungsresultat nochmals zu würdigen und seine Position zu überdenken. Der Vorstand VSLF lehnt das Verhandlungsresultat zur Weiterentwicklung des GAV SBB Cargo International weiterhin ab.
Die zusätzlichen Belastungen ausschliesslich zum Nachteil der Lokführerinnen und Lokführer bleiben bestehen. Dass alle anderen Sozialpartner der VG zusammen mit der Leitung SBB CI dem Verhandlungsresultat zustimmen wollen, kann für den VSLF nicht Grund sein, für unsere Kollegen materielle Verschlechterungen zu akzeptieren.
Der VSLF hat während den GAV-Verhandlungen mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Ausgeglichenheit bei den Lasten und Vorteilen aller betroffenen Angestellten innerhalb der Unternehmung gegeben sein muss. Dass mit dem neuen GAV die Unternehmung deutlich mehr Flexibilität vom fahrenden Personal erhält, hat sie auch so kommuniziert.
Dieses Verhandlungsresultat widerspricht auch dem Ziel von «Verbesserungen im Gesundheitsschutz sowie die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben» für alle Mitarbeitenden.
SBB Cargo International ist davon überzeugt, dass die ausgehandelten Anpassungen einen Mehrwert für die Mitarbeitenden und die Unternehmung bringen.
Kündigung des GAV / Versuche für eine Lösung
Der aktuelle GAV, mit dem alle Parteien nach eigener Aussage leben könnten, wurde am 11. April 2022 von SBB Cargo International allen Vertragsparteien auf den 31. Dezember 2022 gekündigt. Dies geschah offenbar in Absprache mit den Personalverbänden KVöV, SEV und Transfair ohne Einbezug des VSLF.
Gemäss Verhandlungs-Vereinbarung und GAV ist bei Nichteinigung über einen neuen GAV eine paritätische Schlichtungskommission einzuberufen. Diese Schlichtungskommission unterbreitet den Vertragsparteien Lösungsvorschläge.
«Der VSLF bedauert die Kündigung des immer als gut bezeichneten GAV und ist bereit für die Prüfung von Vorschlägen der Schlichtungskommission. Diese Kommission bietet die Möglichkeit, alle Argumente nochmals vertieft zu würdigen.»
Der VSLF ist nach wie vor Sozialpartner und ist mit den Partnerverbänden der VG verbunden. So ist er auch weiterhin eingeladen, dem Verhandlungsresultat jederzeit zuzustimmen. Unabhängig vom Entscheid des VSLF ist folgendes festzuhalten: – Ein allfälliger neuer GAV ab 01.01.2023 für alle Angestellten inkl. den VSLF-Mitgliedern. Unabhängig, ob der VSLF mitunterzeichnet oder nicht. – Der Berufsrechtsschutz des VSLF besteht weiterhin vollumfänglich. |
Stellungnahme Transfair: |
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Die Kündigung des GAV durch SBB Cargo International gilt für alle GAV-Parteien und dient der raschmöglichen Umsetzung des neu verhandelten GAV. Ein Blick zurück mit ausgewogenem Verhandlungsresultat 2021 haben SBB Cargo International, Transfair und die weiteren Personalverbände den GAV SBB Cargo International über viele intensive Verhandlungsrunden weiterentwickelt. Die Resultate der Verhandlung wurden in einem Beschlussprotokoll festgehalten, das allen Verbänden und deren Mitgliedern als Entscheidungsgrundlage diente. Transfair hat sich für die Anpassungen des GAV entschieden, da sie einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Geld und Arbeitszeit sowie zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden darstellen. Der SEV und der KVöV haben das Resultat ebenfalls gutgeheissen, der VSLF hat dieses nun definitiv abgelehnt. So geht es weiter Für Transfair sind die Verbesserungen der ausgehandelten GAV-Anpassungen eine gute Basis für die Zukunft. Ziel ist es daher, den neuen GAV mit den Personalverbänden und Gewerkschaften, die ihm zugestimmt haben, per 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Die ursprüngliche Verhandlungsvereinbarung sieht vor, zusätzlich eine paritätische Schlichtungskommission einzusetzen, um doch noch zu einer allseits akzeptierten Lösung zu kommen. Über die weiteren Entwicklungen wird Transfair berichten. |
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