Der Projektierungskredit für das Bau- und Ausführungsprojekt «Neugestaltung Bushof Pfäffikon ZH» wurde an der Gemeindeversammlung Pfäffikon vom Montag, 28. März 2022 zurückgewiesen. Der Rückweisungsantrag der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK), welchem die Versammlung gefolgt ist, wurde damit begründet, dass das vorliegende Vorprojekt einen massiven Eingriff ins Ortsbild von Pfäffikon darstelle und daher die Ausarbeitung von Varianten für einen zweigeteilten Bushof vertiefter auszuarbeiten seien. Der Gemeinderat will den Rückweisungsbeschluss umsetzen und hat dazu das weitere Vorgehen wie folgt festgelegt.
Einsatz einer Arbeitsgruppe als Konsultativgremium
Der Gemeinderat will in den nächsten Wochen eine breit abgestützte Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Ortsparteien und Interessenten aus der Bevölkerung bilden. Diese Arbeitsgruppe soll zu Konsultationsorgan mitwirken und die geforderten Varianten beurteilen. So soll eine breite Abstützung der überarbeiteten Vorlage erreicht werden. Unter Einbezug eines Planungsbüros werden vorgängig die verschiedenen Varianten zu Haltekanten, Geschwindigkeitsregims, Langsamverkehrsführungen sowie Parkierungsmöglichkeiten erarbeitet und geprüft.
Planungsauftrag an die Firma Basler & Hofmann AG
Aufgrund der bereits erfolgten Submission für die Erstellung des Bau- und Ausführungsprojekt sollen auch diese zusätzlichen Planer-Leistungen an die Firma Basler & Hofmann AG, Zürich vergeben werden.
Zeitplan und Kosten
Für das Überarbeiten des Vorprojekts hat der Gemeinderat einen Kredit von 60‘000 Franken bewilligt. Die überarbeitete Projektierungskreditvorlage soll im März 2023 von der Gemeindeversammlung genehmigt werden. Gemäss heutigem Stand sollte eine Bauvollendung im Jahr 2026 möglich sein. Dazu müsste der Baukredit Ende 2024 an der Urne bewilligt werden.
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