Stadler ist im Oktober 2021 als Sieger der Ausschreibung der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), Thurbo und Region Alps über einen Rahmenvertrag von bis zu 510 einstöckigen Triebzügen des Typs FLIRT hervorgegangen. Nachdem ein unterlegener Bieter Beschwerde gegen die Vergabe eingelegt hat, hat das Bundesverwaltungsgericht diese Beschwerde nun abgewiesen.
Im Oktober 2021 haben die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), Thurbo und Region Alps Stadler den Zuschlag für einen Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von bis zu 510 einstöckigen Triebzügen des Typs FLIRT erteilt. Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines unterlegenen Bieters aus dem letzten Jahr abgewiesen. Damit konnte sich Stadler in einer weiteren hart umkämpften internationalen Ausschreibung mit seinem bewährten FLIRT-Fahrzeugkonzept durchsetzen.
In einem ersten Abruf ist die Bestellung von 286 FLIRT mit einem Auftragsvolumen von rund 2 Milliarden Schweizer Franken vorgesehen. Der Rahmenvertrag beinhaltet eine Option für bis zu 224 weitere Züge. Weitere Informationen zu den Fahrzeugen veröffentlicht Stadler nach der Vertragsunterzeichnung.
Medienmitteilung der SBB: |
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Im Oktober 2021 hat Stadler den Zuschlag für 286 einstöckige Triebzüge erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Vergabe des Auftrags an Stadler und hat die Beschwerde von Alstom abgewiesen. Die SBB beschafft gemeinsam mit den Tochterunternehmen Thurbo und Region Alps 286 einstöckige Triebzüge für den Regionalverkehr. Den Zuschlag für diesen Auftrag hat Stadler erhalten. Die unterlegene Anbieterin Alstom hat gegen diesen Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Das Gericht hat nun die Beschwerde abgewiesen. Dieser Gerichtsentscheid bestätigt, dass die SBB während des Ausschreibeverfahrens die beschaffungsrechtlichen Vorgaben und die Gleichbehandlung der Anbieter eingehalten hat. Nach Unterzeichnung des Vertrags kann Stadler mit dem Bau der 286 Triebzüge für den Regionalverkehr starten. Das durch Alstom eingeleitete Gerichtsverfahren hat Auswirkungen auf die Auslieferung der Fahrzeuge. Die ersten Züge werden im Laufe des Jahres 2026 den Betrieb aufnehmen, anstatt ab Ende 2025 wie ursprünglich geplant. Die neuen Züge ersetzen bis voraussichtlich 2034 schrittweise folgende Fahrzeug-Typen: – bei SBB: Domino, Flirt (erste Generation) und lokbespannte Pendelzüge, bestellt werden 155 Züge, mit 174 Zügen als Option. – bei Thurbo: Gelenktriebwagen (GTW), bestellt werden 107 Züge, mit 40 Zügen als Option. – bei Region Alps: Domino und Nina, bestellt werden 24 Züge, mit 10 Zügen als Option. Die Neubeschaffung ermöglicht allen drei Bahngesellschaften geplante Angebotsverbesserungen und vom Bund und Kantonen geplante Angebotserweiterungen. Die neuen Triebzüge bieten den Kund:innen zahlreiche Verbesserungen Die Züge verfügen gegenüber den heute eingesetzten Fahrzeugen über mehr Stauraum für Velos, Kinderwagen und grosse Gepäckstücke. Zudem bieten sie guten Mobilfunk- und Datenempfang für unterwegs und Steckdosen in allen Abteilen. Sie berücksichtigen die Vorgaben für Reisende mit Mobilitätseinschränkung und verfügen pro Zug über zwei Plätze für Rollstuhlfahrende und ein rollstuhlgängiges WC. Neu sind Rollstuhlplätze auch in der 1. Klasse verfügbar. Auch leisten die neuen Triebzüge durch eine bessere Motorisierung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Pünktlichkeit. Der neue Zug soll für die Schweiz, Deutschland und Österreich zugelassen werden. |
Technische Daten |
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Vierteilige Ausführung: – Sitzplätze Total 146, davon 1. Kl. 28 / 2. Kl. 118, exkl. 2 Rollstuhlplätze – Veloselbstverlad Stellplätze: bis zu 12 Stellplätze (Multifunktionszonen) – Toiletten total / davon rollstuhlgängig: 1 / 1 – Einstiege pro Seite total: 8 – Länge: 73.5 m Dreiteilige Ausführung: – Sitzplätze Total 134, davon 1. Kl. 18 / 2. Kl. 116, exkl. 2 Rollstuhlplätze – Veloselbstverlad Stellplätze: bis zu 10 Stellplätze (Multifunktionszonen) – Toiletten total / davon rollstuhlgängig: 1 / 1 – Einstiege pro Seite total: 3 – Länge: 57.8 m |
Die Zuschlagskriterien |
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Die SBB hat den Grossauftrag gemäss den beschaffungsrechtlichen Bestimmungen vergeben. Die Anbieter wurden zum Prozessbeginn über die Zuschlagskriterien informiert. Für die Bewertung massgebend waren Wirtschaftlichkeit, Qualität, Erfüllungsgrad der Lastenhefte und kommerziell-technische Einzelaspekte. Bei der Wirtschaftlichkeit werden nicht nur die Investitionskosten berücksichtigt, d.h. der Kaufpreis pro Fahrzeug, sondern auch die Betriebskosten; dazu gehören Kosten für Instandhaltung, Reinigung, Energie und Trassen sowie die Preise für ausgewählte Ersatzteile. Insgesamt hat Stadler bei der Wirtschaftlichkeit am besten abgeschnitten; dies ist zurückzuführen auf die tieferen Betriebskosten. Bei der Qualität hebt sich Stadler insbesondere durch den Projektplan positiv hervor. So werden unter anderem projektkritische Meilensteine wie Sicherheitsnachweise, Zulassung oder Netzzugang detailliert und nachvollziehbar dargestellt. |
Links
- Vergabe von 286 Triebzügen für SBB Regionalverkehr: Beschwerde gegen Zuschlag an Stadler Rail
- Stadler erhält von SBB Auftrag für 286 neue Triebzüge für den Regionalverkehr
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Und die 1. Klasse bietet mit 4 Sitzen nebeneinander weiterhin kaum mehr Komfort als die 2. Klasse. Dass dieser „Bschiss“ nie thematisiert wird, kann ich nicht verstehen.
Als schlechter Verlierer hat die Firma ALSTOM bereits mehrfach Einspruch eingelegt, als STALDER Rail zum Sieger für die Lieferung von Schienenfahrzeugen gekürt wurde. Nach Bearbeitung dieser Berufungen entschieden die Gerichte gegen ALSTOM. Dies zeigt die Vorzüge des Einkaufsverfahrens der SBB für den Regionalzug-Kaufvertrag. Das Vorgehen von Alstom führt jedoch zu Lieferverzögerungen und zusätzlichen Kosten. Müssen Kosten oder Entschädigungen von ALSTOM deswegen bezahlt werden? Es ist zu hoffen, um systematische (ungerechtfertigte) Einsprüche dieser Firma zu vermeiden.
Der Komfort der Abteile 1. und 2. Klasse in Regionalzügen ist praktisch vergleichbar, die Ticketpreise jedoch nicht. Schade, dass der Komfort der Abteile der 1. Klasse im Vergleich zu den alten Fahrzeugen zurückgegangen ist, während die der 2. Klasse verbessert wurden. Zumindest sollte der Komfort der 1. Klasse nicht zurückgehen (Sitzanordnung 2 + 1). Außerdem reicht eine Toilette pro Zug nicht aus, zumal es oft vorkommt, dass diese einzige Toilette unbenutzbar ist.
Wenn es Schule macht, dass unterlegene Bieter aus bloßem Trotz und Querulantentum mit Beschwerden und Gerichtsverfahren die Ablieferung der überlegenen Produkte der Konkurrenz verzögern können, wird es eng auf Europas Schienen. Alstom hat, wie zu erwarten war, nichts erreicht: Nur verzögert sich laut Angaben der SBB die Ablieferung der schließlich siegreichen Stadler-Züge von Ende 2025 bis weit in das Jahr 2026 hinein. Leidtragende sind die Bahnbenützer – in diesem Fall besonders die Pendler. Die SBB müssen freilich auch Züge, die sie bereits ausmustern wollten, um Monate länger in Betrieb halten und damit kostspielig weiter unterhalten.
Ob nicht gewisse Firmen, die mit juristischen Tricks, statt mit qualitativ hochwertigen Produkten triumphieren wollen, in Zukunft von Wettbewerben ausgeschlossen werden sollten?!
Eine wirklich berechtigte Frage. Das ganze Vergabewesen hat inzwischen aber auch einen Regelungsumfang angenommen, dass es fast Glück ist, wenn es in einer Ausschreibung nicht irgendwo ein Härchen hat, an dem sich ein Rekurrent festklammern kann. Die inzwischen um Jahre verzögerte Sanierung des Weissensteintunnels von Oberdorf nach Gänsbrunnen spricht dazu Bände.