Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die wettbewerbliche Ausschreibung von Buslinien extern analysieren lassen. Der Evaluationsbericht zieht ein positives Fazit: Die Ausschreibungen haben zu effizienteren Angeboten der Transportunternehmen geführt, ohne dass es zu einem Wettbewerb auf Kosten des Personals kam. Das BAV wird die Kantone dabei unterstützen, die Verfahren weiter zu verbessern.
Der Bund und die Kantone bestellen gemeinsam rund 1’600 Bahn-, Bus- und Seilbahn-Linien des regionalen Personenverkehrs (RPV) und subventionieren sie mit jährlich rund zwei Milliarden Franken. Im Rahmen des Bestellverfahrens können die Kantone Transportdienstleistungen auch wettbewerblich ausschreiben – dies seit 1996 und seit 2013 mit angepassten Rechtsgrundlagen. Das Instrument der Ausschreibung zielt darauf ab, die Effizienz im öffentlichen Verkehr zu erhöhen, die unternehmerischen Anstrengungen der Transportunternehmen zu unterstützen und eine hohe Qualität des öffentlichen Verkehrs zu erhalten.
Der Entscheid über die Durchführung einer Ausschreibung von Buslinien im RPV und die Federführung über den Ausschreibungsprozess liegt bei den einzelnen Kantonen. Das BAV begleitet die Kantone und leistet rechtliche und inhaltliche Unterstützung. Bisher haben 13 Kantone insgesamt 42 Ausschreibungen abgeschlossen. Meistens sind eher kleinere Linienbündel im ländlichen Raum Gegenstand von Ausschreibungen. Der Kanton Jura schrieb im Jahr 2019 das gesamte Busangebot des Kantons mit insgesamt 38 Linien aus.
Das BAV hat mit einer externen Evaluation untersuchen lassen, welche Faktoren entscheidend sind für erfolgreiche Ausschreibungen. Weiter wurde untersucht, ob es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommt und wie die Verfahren noch weiter verbessert werden können.
Kein Wettbewerb auf Kosten des Personals
Das dominante Ziel der Besteller bei den bisherigen Ausschreibungen war es, den Abgeltungsbedarf zu senken, um so zusätzliche Mittel für weitere öV-Angebote freizuspielen. Gemäss dem Evaluationsbericht wurde dieses Ziel grösstenteils erreicht. Dennoch gibt es Kantone, die noch nie eine Ausschreibung durchgeführt haben. Die Gründe sind vielfältig. Einige Kantone setzen auf andere Mittel wie Benchmarking oder Zielvereinbarungen, um Effizienz und Qualität der Transportangebote zu erhöhen. Viele Kantone fürchten negative Auswirkungen von Ausschreibungen. In den Kantonen mit Ausschreibungserfahrung haben sich diese verschiedenen Befürchtungen allerdings nicht bestätigt. Insbesondere sind keine Vorfälle von Lohndumping bekannt und es gibt keine Anzeichen für einen Wettbewerb auf Kosten des Personals. Faire Arbeitsverhältnisse werden sichergestellt, indem die Kantone in den Ausschreibungsunterlagen auf die gesetzlichen Bestimmungen, die BAV-Richtlinie «Arbeitsbedingungen der Branche Bus» und teilweise auf weitere Grundlagen wie Gesamtarbeitsverträge verweisen oder sogar direkte Mindestvorgaben zu den Arbeitsbedingungen machen.
Gemäss dem Evaluationsbericht ist das Ausschreibungsverfahren grundsätzlich gut aufgestellt. Das Bundesverwaltungsgericht hat bisher alle Beschwerden gegen die Vergabeentscheide von Kantonen und Bund abgewiesen und keine Verfehlungen der Besteller oder Mängel in den Verfahren festgestellt. Das Ausschreibungsverfahren soll indes mit punktuellen Anpassungen noch effizienter gestaltet werden. Ausschreibungen sollten somit attraktiver werden, auch für Kantone, die es bisher selten oder gar nicht eingesetzt haben.
Instrument wird weiter verbessert
Hierzu geben die Autoren des Berichts neun Empfehlungen ab. Das BAV setzt diese grossmehrheitlich um. Unter anderem wird das BAV den bestehenden Leitfaden für Ausschreibungen im Busbereich in Zusammenarbeit mit den Kantonen aktualisieren und aufteilen in ein Ausschreibungshandbuch für die Besteller und einen inhaltlich optimierten Leitfaden für die Transportunternehmen. Weiter sollen die Vergabeentscheide gegenüber den unterlegenen Unternehmen noch besser und umfassender erläutert werden. Diese Massnahme wurde bei den jüngsten Ausschreibungen bereits umgesetzt.
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