Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle am Basel Bad Bf

0

Innerhalb weniger Stunden wurden durch die Bundespolizei am Dienstagnachmittag, 26. Juli 2022 am Basel Bad Bf. zwei mit Haftbefehl gesuchte Männer gefasst. Ein wegen Körperverletzung Verurteilter muss für sechs Monate in Haft.

Am späten Dienstagnachmittag hatte es ein 36-jähriger deutscher Staatsangehöriger angeblich sehr eilig, als er im Badischen Bahnhof Basel von der Gemeinsamen operativen Dienstgruppe (GoD) mit deutscher Bundespolizei und Mitarbeitenden des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit, kontrolliert wurde. Als die Streife die Personalien des 36-jährigen überprüfte, war ihnen klar warum der Mann lieber auf eine Kontrolle verzichtet hätte. Wegen Körperverletzung wurde er im vergangenen Jahr rechtskräftig zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt. Da er die Haft nie antrat, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Weiterhin lagen noch zwei Ersuchen von Staatsanwaltschaften vor, den Aufenthaltsort des Mannes zu ermitteln, dem Betrugsdelikte vorgeworfen werden. Der Mann wurde festgenommen und zur Verbüssung der verhängten Freiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Drei Stunden zuvor wurde ein 40-jähriger deutscher Staatsangehöriger durch die GoD Streife, ebenfalls im Badischen Bahnhof Basel, kontrolliert. Die Kontrolle des Mannes ergab, dass dieser ebenfalls zur Festnahme ausgeschrieben war. Wegen des Erschleichens von Leistungen, war der Gesuchte zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt worden, die er bislang noch nicht bezahlt hatte. Da der 40-jährige den geforderten Betrag vor Ort nicht bezahlen konnte, wurde er in die Diensträume der GoD verbracht. Dort verständigte er seinen Vater der den Betrag aufbringen konnte und bei der Bundespolizei vorbeibrachte. Dies bewahrte den Mann vor einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe und er wurde anschliessend wieder auf freien Fuss gesetzt.

Meinung

Eigene Meinung zum Thema?

Jetzt kommentieren

Keine Kommentare

Kommentar schreiben

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die mobile Version verlassen