Die laufende Reform des regionalen Personenverkehrs soll mehr Klarheit, Effizienz und Transparenz bringen. Nach fast zehnjähriger Vorarbeit findet nun der letzte Feinschliff zwischen National- und Ständerat statt. Die ständerätliche Kommission möchte im Einklang mit den obengenannten Kernanliegen einen bescheidenen unternehmerischen Gestaltungsspielraum für die teilweise privaten Anbieter aufrechterhalten.
In der zweiten Runde der Beratungen hat die Kommission vier verbleibende Differenzen zum Nationalrat im Personenbeförderungsgesetz. Änderung (21.039) behandelt. In zwei Fällen, wo die Differenzen eher im sprachlichen Bereich (Art. 32g) bzw. im formellen (Art. 31aquater) liegen, beantragt die Kommission ohne Gegenstimmen, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Bezüglich einem minimalen unternehmerischen Gestaltungsspielraum bei der Anrechenbarkeit von Kosten und Erlösen (Art. 35a) beantragt sie mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, an ihrer Version festzuhalten. Eine Minderheit beantragt, dem Nationalrat zuzustimmen. In Bezug auf die Gewinnverwendung der Unternehmen (Art. 36) wird sie an ihrer nächsten Sitzung über einen möglichen Kompromissantrag entscheiden. Die abschliessende Bereinigung der Differenzen und die Schlussabstimmung sollten voraussichtlich in der Herbstsession stattfinden können.
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