Bundesrat will bestehende Organisation der Eisenbahninfrastruktur beibehalten

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Ein Mitarbeiter der SBB bei Unterhaltsarbeiten an einer Weiche. / Quelle: SBB CFF FFS

Die Organisation der Eisenbahninfrastruktur in der Schweiz hat sich bewährt. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 25. September 2020 entschieden, sie beizubehalten. Demnach soll die Eisenbahninfrastruktur weiterhin durch mehrere Unternehmen betrieben werden. Die Konzessionen der beiden grössten Infrastrukturbetreiberinnen SBB und BLS werden erneuert. Wo es im Interesse des öffentlichen Verkehrs sinnvoll ist, wird der Bund Fusionen und die Zusammenarbeit der Unternehmen fördern.

Die SBB und die BLS Netz AG besitzen als grösste Infrastrukturbetreiberinnen der Schweiz je eine bis Ende 2020 befristete Konzession für Bau und Betrieb ihrer Eisenbahninfrastruktur. Mit Blick auf die Erneuerung dieser Konzessionen hatte der Bundesrat dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Auftrag erteilt, die heutige Organisation der Eisenbahninfrastruktur und verschiedene Alternativen zu prüfen – z.B. eine einzige nationale Netzgesellschaft oder verschiedene regionale Netzbetreiberinnen.

An seiner Sitzung vom 25. September 2020 hat der Bundesrat die Resultate der Analyse zur Kenntnis genommen und einen Grundsatzentscheid gefällt: Das heutige System mit mehreren Infrastrukturbetreiberinnen soll beibehalten werden. Es hat sich bewährt und dazu beigetragen, dass das Schienennetz gut funktioniert. Es gibt keine Anzeichen, dass ein alternatives Modell besser wäre. Mit Blick auf effizientere Strukturen und den technologischen Fortschritt will der Bundesrat aber Bemühungen für mehr Kooperation und mehr Effizienz fördern. Falls Unternehmen oder Grossaktionäre Fusionen initiieren, unterstützt dies der Bund. Für kleinere Unternehmen sollen überdies Kompetenzzentren gebildet werden.

Der Bundesrat hat dem UVEK den Auftrag erteilt, die Konzessionen von SBB und BLS Netz AG in diesem Sinn zu erneuern. In den neuen Konzessionen sind einige Abgrenzungs- und Zuständigkeitsfragen geklärt worden: Die BLS Netz AG tritt den Donnerbühltunnel beim Bahnhof Bern an die SBB ab. Die SBB ihrerseits übernimmt die Systemführerschaft Bahnstrom im Hochspannungsbereich von der BLS Netz AG. Der gemeinsame Betrieb der Bahnhöfe Brig und Thun wird aufgehoben: Die SBB wird den Bahnhof Brig künftig allein betreiben, die BLS Netz AG den Bahnhof Thun.

Das UVEK hat zudem den Auftrag erhalten, die Umwandlung von Bundesdarlehen an die BLS Netz AG in Aktienkapital vorzubereiten, wie es anlässlich deren Gründung vereinbart worden war. Künftig wird der Bund deshalb zwei Drittel der Aktien der BLS Netz AG besitzen. Zurzeit hält er eine knappe Mehrheitsbeteiligung. Die Konzession der BLS Netz AG wird aufgrund dieser Umwandlung vorerst nur um drei Jahre erneuert. Diese Zeit soll genutzt werden, um einen neuen Aktionärsbindungsvertrag auszuhandeln und das künftige Governance-Modell zu klären.

Die heutige Organisation der Bahnlandschaft Schweiz stammt aus dem Jahr 2007. Unter dem Titel «SBB+X» hatte der Bundesrat damals entschieden, dass im Normalspurnetz neben der SBB zwei weitere Bahnen – die BLS und die Schweizerische Südostbahn (SOB) – eine wichtige Rolle spielen sollten. Die SOB erhielt im letzten Jahr eine neue Konzession. Mit dem Entscheid von 2007 sprach sich der Bundesrat für ein Mehrbahnensystem aus.

Heute gibt es auf dem schweizerischen Schienennetz neben der SBB, der BLS Netz AG und der SOB noch 34 weitere abgeltungsberechtigte Infrastrukturbetreiberinnen, die meisten davon sind Schmalspurbahnen. Gesteuert werden Betrieb und Substanzerhalt der Infrastruktur mit vierjährigen Leistungsvereinbarungen durch den Bund, finanziert aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF).

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