Der Stadtrat und die Sozialpartner haben der Teilrevision der betrieblichen Vereinbarung (BV) zum Rahmen-Gesamtarbeitsvertrag (R-GAV) für den Kanton Zürich zugestimmt. Die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) einigten sich zusammen mit ihren Sozialpartnern auf ein ausgewogenes und beidseitig abgestimmtes Revisionspaket, das den aktuellen und zukünftigen Berufs- und Arbeitsbedingungen Rechnung trägt. Die revidierte BV gilt für die nächsten fünf Jahre und tritt am 11. Dezember 2022 in Kraft, wobei einzelne Anpassungen bis 2024 stufenweise eingeführt werden.
Seit der im Oktober 2014 von den Vertragspartnern VPOD, Transfair, Syna und der Stadt Zürich verabschiedeten Version wurde die BV nicht mehr geändert. Im Februar 2020 haben die VBZ dem Antrag der Personalverbände auf Revision der BV zugestimmt. Seit Beginn dieses Jahres wurden die erarbeiteten Änderungsvorschläge diskutiert und verhandelt.
Gemeinsame Vertragsunterzeichnung
Nach insgesamt acht intensiven Verhandlungsrunden und drei Ausschusssitzungen mit Expertinnen und Experten von beiden Seiten zu Spezialthemen konnte die revidierte BV den Verhandlungspartnern zur Urabstimmung und dem Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Am 9. Dezember 2022 erfolgte die Vertragsunterzeichnung zusammen mit Stadtrat Michael Baumer sowie Vertretern der Sozialpartner und der VBZ.
Wichtigste Neuerungen
Die vereinbarten Änderungen betreffen nebst textlichen und technischen Anpassungen hauptsächlich die folgenden Punkte: Anpassung der pauschalen Zeitzuschläge, Tablet-Computer obligatorisch für alle, Pausenorte mit garantierten Ess- und Aufenthaltsgelegenheiten, Haupt- und Nebendienstorte, geänderte Zeitverrechnung an Absenztagen, sozialpartnerschaftliche Massnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie Umgang mit Betriebsreduktionen.
Konstruktive Zusammenarbeit
Die Verhandlungsparteien blicken auf eine intensive Zeit mit konstruktiver Zusammenarbeit zurück. Alle Beteiligten leisteten grossen Effort und haben sich sehr sorgfältig und eingehend mit allen Themen der betrieblichen Vereinbarung auseinandergesetzt. Die BV ist zusammen mit dem R-GAV seit Januar 2014 in Kraft und konkretisiert dessen Anwendung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fahrdienst der VBZ.
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