Hupac hat Betrieb des Terminals Köln Nord übernommen

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Das Terminal Köln Nord, welches seit 1. Januar 2023 von der Hupac betrieben wird. / Quelle: Hupac

Das Terminal Köln Nord (TKN) der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) hat seit dem 1. Januar 2023 mit der Hupac Gruppe eine neue Betreiberin. Das ist das Ergebnis der im Juni 2022 von der HGK initiierten Ausschreibung, bei der die Hupac SA im November 2022 den Zuschlag erhalten hat.

«Wir freuen uns sehr, dass mit der Hupac Gruppe ein renommiertes Unternehmen die Ausschreibung zum Betrieb des Containerterminals gewonnen hat. Denn für die HGK spielt das Terminal Köln Nord auch im Hinblick auf unser innovatives Industrie- und Logistik-Areal FUSION COLOGNE, das in direkter Nachbarschaft entwickelt wird, eine strategisch wichtige Rolle»

, erklärt Uwe Wedig, CEO der HGK-Gruppe.

Die Hupac Gruppe betreibt zahlreiche Terminals in Europa in Eigenregie oder gemeinsam mit Partnern und bringt auf diesem Gebiet eine breite Erfahrung mit.

«Terminals sind eine strategische Ressource für den Modal Shift und insbesondere in Ballungsräumen wie dem Rhein/Ruhr-Gebiet von herausragender Bedeutung»

, so Hupac CEO Michail Stahlhut.

«Wir investieren in Ressourcen und in intelligente Systeme, um maximale Leistungsfähigkeit an der Schnittstelle zwischen Strasse und Schiene herauszuholen.»

Das bi-modale Terminal Köln Nord ist verkehrsgünstig in der Nähe der Autobahn-Anschlussstelle Köln Niehl (A1/A57) gelegen und ist über die Schiene direkt an den Rheinhafen Köln Niehl angebunden. Es verfügt über eine Fläche von 152.000 qm mit fünf Umschlaggleisen und drei Portalkränen. Pro Tag können bis zu zehn Züge im Eingang und zehn Züge im Ausgang be- und entladen werden.

«Wir freuen uns auf die neue Aufgabe, die wir gemeinsam mit dem erfahrenen Terminal-Team meistern werden»

, so Sascha Altenau, Geschäftsführer der Hupac Tochtergesellschaft Combiconnect Köln Nord GmbH.

«Bereits heute heissen wir alle bestehenden und neuen Kunden des Terminals willkommen.»

Die Ausschreibung des KV-Betriebes wird von der Richtlinie zur Förderung von Umschlag-Anlagen des kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen vorgeschrieben. Bevor zum 1. Januar 2023 der Übergang vollzogen wurde, wurden alle organisatorischen und administrativen Prozesse mit Kunden und Partnern abgestimmt. Durch die Übertragung von Pacht und Betrieb entstand für die bisherigen Mitarbeitenden ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse wurden von der künftigen Combiconnect Köln Nord GmbH rechtssicher übernommen.

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