Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige im Zusammenhang mit einer Baubewilligung für die Verkehrsbetriebe St. Gallen (VBSG) eingereicht. Es besteht der Verdacht der Urkundenfälschung.
Im Rahmen eines Bauprojekts der Verkehrsbetriebe St. Gallen (VBSG) haben das BAV und die VBSG festgestellt, dass beim Unternehmen eine Plangenehmigungsverfügung – daher eine Baubewilligung – vorlag, die nicht durch das BAV erstellt wurde.
Das BAV hat bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige wegen mutmasslicher Urkundenfälschung eingereicht. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die VBSG unterstützt die Aufklärung des Falls und distanziert sich in aller Form vom Vorgehen. Gemäss den Abklärungen des BAV und der VBSG sind auf Basis der Verfügung keine Bauarbeiten gestartet worden.
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