Kanton Solothurn sagt «Ja, aber» zur Finanzierungsvorlage für die SBB

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Der Bundesrat will die SBB im Zuge der Covid-Krise mit einem Kapitalzuschuss in Milliardenhöhe unterstützen und den Fernverkehr in den nächsten Jahren mithilfe des Bahninfrastrukturfonds (BIF) entlasten. Die Solothurner Regierung ist nicht in allen Teilen mit der Finanzierungsvorlage einverstanden.

Der Bund hat die unternehmerische Freiheit der SBB während der Covid-Krise stark eingeschränkt. Dabei galten die Leistungen der SBB als systemrelevant und zwingend zu erbringen. Im Regionalverkehr haben der Bund und die Kantone als Besteller vorübergehend Defizite gedeckt. Der Bund will die SBB nun auch für die entgangenen Einnahmen im eigenwirtschaftlichen Fernverkehr entschädigen.

Die Solothurner Regierung begrüsst den einmaligen Kapitalzuschuss des Bundes von maximal 1,25 Milliarden Franken, solange dies den vom Kanton bestellten Regionalverkehr nicht negativ beeinflusst. Die Regierung unterstützt auch finanztechnische Änderungen im SBB-Gesetz in Bezug auf die Schuldenbremse. Gleichzeitig lehnt der Kanton Solothurn eine Entlastung des Fernverkehrs der SBB über den sogenannten Trassenpreis als systemfremd ab. Sie würde den Bahninfrastrukturfonds (BIF) und damit indirekt die Kantone belasten. Der Bundesrat will dem entgegenwirken, indem er einen grösseren Teil der LSVA-Einnahmen in den BIF einspeist. Das ist zwar aus Sicht des Kantons Solothurn positiv, liesse sich aber auch unabhängig von den Beiträgen an die SBB umsetzen.

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