Die Verkehrskommission des Nationalrates hat die Beratung zweier Vorlagen betreffend den Unterhalt und die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Umfang von 13.2 Milliarden Franken für vier Jahre begonnen. Nach Anhörungen ist sie dabei auf die Vorlagen eingetreten und hat Rückweisungsanträge abgelehnt.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat die Behandlung von zwei Vorlagen zu umfassenden Verkehrsinfrastrukturprogrammen aufgenommen. Beide Programme werden vom Bundesrat alle vier Jahre dem Parlament vorgelegt und beide werden über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) finanziert.
Die erste Vorlage zum Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) Nationalstrassen enthält Vorhaben im Umfang von 11.6 Milliarden Franken. Neben Unterhaltsmassnahmen, die in der Kommission unbestritten sind, schlägt der Bundesrat in seiner Botschaft gezielte Kapazitätserweiterungen vor, um Staus sowie die Rückverlagerung des motorisierten Strassenverkehrs auf die Kantons- und Gemeindestrassen zu verringern beziehungsweise in Zukunft vorzubeugen. Die Kommission ist ohne Gegenstimmen auf die Vorlage eingetreten (Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024-2027, Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, Verpflichtungskredit und Änderung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz. 23.032). Zwei Minderheiten verlangen die Rückweisung derjenigen Entwürfe, die den nächsten Ausbauschritt betreffen, an den Bundesrat. Die erste Minderheit verlangt eine Überarbeitung unter Berücksichtigung der umwelt-, klima- und energiepolitischen Ziele des Bundes, während die zweite Minderheit die Ausarbeitung eines alternativen Konzepts fordert, das ohne wesentliche Kapazitätserweiterung auskommt und die Ziele in erster Linie durch eine intelligente und effizientere Ausnützung der bestehenden Kapazitäten erreicht.
Die zweite Vorlage betrifft die Agglomerationsprogramme der 4. Generation, welche Verbesserungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs, des motorisierten Individualverkehrs sowie für den Velo- und Fussverkehr vorsehen. Dabei sollen Projekte in Agglomerationen abhängig von der erwarteten Wirkung jeweils zwischen 30 und 45 Prozent finanziell unterstützt werden – wofür der Bundesrat insgesamt 1.6 Milliarden Franken vorsieht. Die Kommission ist auch auf diese Vorlage ohne Gegenstimmen eingetreten (Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr. 23.033). Mit der Detailberatung beider Vorlagen wird die Kommission an ihrer kommenden Sitzung vom 17. und 18. April 2023 beginnen.
Neben der Strasseninfrastruktur hat sich die Kommission auch mit der Bahninfrastruktur befasst. Das Tunnel-Bündelungsprojekt von Höchstspannungsleitung und Schmalspurbahn an der Grimsel findet durch den positiven Synergieeffekt auch in der nationalrätlichen Verkehrskommission Gefallen. Die Kommission hat die Motion der KVF-S Die Chance der Realisierung des multifunktionalen Grimseltunnels erhalten (23.3010) beraten, welche vom Bundesrat fordert, noch im Jahr 2023 die Kredite zur Projektierung zu beantragen. Die Motion geht der Kommission jedoch zu weit. So erachtet sie es als zentral, dass das Projekt vertieft geprüft wird, damit sich das Parlament anschliessend auf verlässliche Kosten stützen und das Vorhaben in einer Gesamtschau bewerten kann. Die Kommission hat daher mit 19 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen einem abgeänderten Motionstext zugestimmt.
Ebenso hat die KVF-N an ihrer Sitzung den öffentlichen Verkehr im Rahmen eines Austauschs mit der Alliance Swisspass thematisiert. So liess sich die Kommission von der Branchenorganisation des öffentlichen Verkehrs über die neuen Tarif-Angebote informieren. Die Tarife und Preise für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs beschäftigten die Kommission nicht nur im Rahmen dieser Information, sondern auch anlässlich der Kenntnisnahme des Berichts des Bundesrates zum Postulat Reynard Für einen erschwinglichen und gut eingespielten öffentlichen Verkehr (19.4199).
Ausserdem hat die KVF-N sich von der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) über deren Handlungsweise und Organisation informieren lassen. Auch in diesem Rahmen hat sich die Kommission mit der «Just Culture» befasst und über deren Berührungspunkte mit der Untersuchungsstelle diskutiert.
Schliesslich hat sich die Kommission vom Bundesamt für Verkehr (BAV) über die neue Planung der Arbeiten im Bahnhof Lausanne informieren lassen.
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