SUST-Bericht zu Vorfall vom 14. April 2020 im Bahnhof Oberglatt

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Situationsplan von Oberglatt. / Quelle: SBB Infrastruktur, bearbeitet durch SUST

Am Dienstag, 14. April 2020, waren Bauarbeiten im Bahnhof Oberglatt im Gleis 2 geplant. Das Rangierteam bestand aus einem Triebfahrzeugführer (Maschinisten) und dessen Begleiter, der gleichzeitig auch Rangierleiter war. Ein Zweiwegebagger, mit vorne und hinten je einem angekuppelten Flachwagen und aufgesetzten Mulden, befand sich im Gleis 13 und wurde vom Triebfahrzeugführer in Betrieb genommen.

Kurz nach 22:00 Uhr liess der Sicherheitschef gemäss der Betrieblichen Anordnung Bau (BAB) die Gleise 2 und 32 (Abbildung 1) für die Arbeitsstelle beim Fahrdienstleiter sperren. Im Anschluss informierte er den Rangierleiter über die erfolgte Sperrung. Danach fragte der Rangierleiter den Triebfahrzeugführer, ob er fahrbereit sei. Der Triebfahrzeugführer bejahte dies, worauf der Rangierleiter den Fahrdienstleiter anrief, um den Fahrweg für die Rangierbewegung mit besonderen Fahrzeugen zu verlangen. Der Fahrdienstleiter informierte den Rangierleiter, dass zuerst eine Zugfahrt erfolgen werde und anschliessend die Rangierfahrstrasse eingestellt werden könne.

Der Rangierleiter verständigte den Triebfahrzeugführer über Funk sinngemäss, dass er warten müsse, weil zuerst noch ein Zug komme und er erst danach fahren könne. Die Funkverbindung zum Triebfahrzeugführer war schlecht und der Motorenlärm im Zweiwegebagger war laut. Daher verstand der Triebfahrzeugführer den Funkspruch nicht komplett. Er hörte nur Wortfetzen und Störgeräusche und schliesslich «…fahren…». Dies interpretierte er als Befehl zum Fahren und quittierte mit «Gut, verstanden». Der Triebfahrzeugführer sass mit Blick entgegen der Fahrtrichtung, beobachtete den Fahrweg durch die Rückspiegel und fuhr mit geringer Geschwindigkeit vom Gleis 13 in Richtung Weiche 4 und Gleis 3 los. Er erwartete, dass der Rangierleiter kurz nach der Weiche 4 zusteigen würde. Zur selben Zeit war die Zugfahrstrasse für die S-Bahn (S15) von Rümlang (Gleis 808) nach Oberglatt (Gleis 3) bereits eingestellt und das Einfahrsignal zeigte «Fahrt» (Fahrbegriff 3).

Der Rangierleiter befand sich in der Nähe der Weiche 4, wo er das Anfangssignal zur Langsamfahrstelle eindrehte und das Haltsignal (rote Lampe) am Ende der Arbeitsstelle aufstellte. Plötzlich nahm er ein Geräusch eines Schienenfahrzeuges hinter sich wahr und realisierte die unerlaubte Rangierbewegung, wie diese gerade die Weiche 4 befuhr. Er rief den Triebfahrzeugführer sofort über Funk auf und befahl ihm anzuhalten und unverzüglich zurück ins Gleis 13 zu fahren. Der Triebfahrzeugführer stoppte seine Fahrzeuge und fuhr zurück ins Gleis 13. Das Einfahrsignal für die S-Bahn wurde auf «Halt» zurückgestellt und die S-Bahn konnte noch rechtzeitig vor dem Einfahrsignal anhalten.

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Situationsplan von Oberglatt. / Quelle: SBB Infrastruktur, bearbeitet durch SUST

Feststellungen

Die Bauarbeiten starteten am 1. März 2020 und wurden jeweils in den Nächten von Sonntag bis Donnerstag durchgeführt. Als Folge der COVID-19 Pandemie fielen vom 25. März bis 12. April 2020 zehn von zwölf Nachtschichten aus. Dadurch entstand ein Arbeitsrückstand gegenüber der Planung.

Die Kommunikation des Rangierteams erfolgte über Analogfunk und wurde nicht aufgezeichnet. Gemäss der Aussage des Triebfahrzeugführers gab es bei der Funkverbindung im Zweiwegebagger zeitweilig Unterbrüche und Störgeräusche. Hinzu kam der Motorenlärm, der es zusätzlich erschwerte, den Inhalt des Funkgesprächs korrekt zu verstehen.

Die Aufzeichnung des Leitsystems Iltis zeigte Folgendes: Das Einfahrsignal für die eingestellte Fahrstrasse der S-Bahn ins Gleis 3 (planmässige Ankunft im Bahnhof Oberglatt um 22:09 Uhr) wurde um 22:07:50 Uhr auf Fahrt gestellt. Die Rangierbewegung fuhr um 22:08:43 Uhr am «Halt» zeigenden Zwergsignal 4A vorbeifuhr und schnitt die Weiche 4 auf. Um 22:08:56 Uhr wurde das Einfahrsignal für die S-Bahn auf «Halt» zurückgestellt. Die Rangierbewegung erreichte um 22:09:03 Uhr das Gleis 3 vollständig. Die S-Bahn fuhr um 22:09:18 Uhr in das Streckengleis 808 ein. Die Rangierbewegung änderte ihre Fahrtrichtung und fuhr über die zuvor aufgeschnittene Weiche 4 zurück ins Gleis 13, das sie um 22:09:36 Uhr vollständig erreichte. Dabei wurde die aufgeschnittene Weiche von der Spitze Richtung Wurzel befahren. Der Abschnitt nach dem Einfahrsignal wurde nicht belegt.

Sachschaden entstand einzig an der aufgeschnittenen Weiche.

Fahrdienstvorschriften FDV

Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Ereignis ist u. a. folgende Bestimmung der FDV (SR 742.173.001 Schweizerische Fahrdienstvorschriften FDV (R 300.1-.15) vom 2. November 2015,
Stand am 1. Juli 2016) relevant und hier sinngemäss wiedergegeben:

R 300.3, Ziff. 9.4.4. «Befehlsübermittlung»:
Alle Meldungen und Befehle müssen als Quittung vollständig wiederholt und vom Anrufenden auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Der Triebfahrzeugführer darf auf einen unklaren Befehl hin das Triebfahrzeug nicht in Bewegung setzen. Während der Fahrt muss er sofort anhalten, wenn die Verbindung gestört wird.

Schlussfolgerung

Die Unregelmässigkeit ohne unmittelbare Gefährdung am 14. April 2020 in Oberglatt ist darauf zurückzuführen, dass die Vorgaben hinsichtlich Befehlsübermittlung (Funkdisziplin) vom Triebfahrzeugführer nicht eingehalten wurden.

Weitere Untersuchungshandlungen erbringen aus Sicht der SUST keine zusätzlichen, für die Verhütung von Zwischenfällen zweckdienlichen Erkenntnisse. Deshalb schliesst die SUST gestützt auf Art. 45 VSZV die Untersuchung mit dem summarischen Bericht ab.

Beteiligte Unternehmen

  • Eisenbahnverkehrsunternehmen: SBB AG, Infrastruktur (SBB-I), Bern
  • Infrastrukturbetreiberin: SBB AG, Infrastruktur, Bern
  • Weitere Unternehmen:
    • C. Vanoli AG (CVI), Immensee
    • Securitrans Public Transport Security AG (Securitrans), Bern

Beteiligte Fahrzeuge

  • Zweiwegebagger mit zwei Flachwagen und Mulden, CVI

Schäden

  • Infrastruktur: Eine Weiche wurde beschädigt.

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