BLS-Beteiligungsgesetz: Fokus auf das Personal findet der SEV

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Zugpersonal der BLS vor einem MUTZ-Triebzug. / Quelle: BLS

Der SEV, die Gewerkschaft des Verkehrspersonals, begrüsst die Schaffung eines Beteiligungsgesetzes für die BLS AG als rechtliche Grundlage, welche die Beziehung zwischen dem Mehrheitseigner Kanton Bern und dem Unternehmen regelt. Die Vernehmlassung für den Gesetzesentwurf endet am 12. Juni 2023. Der SEV als grösster Sozialpartner der BLS hat die Gelegenheit wahrgenommen und die Anliegen des Personals deponiert.

Insbesondere nach den Unstimmigkeiten in den vergangenen Jahren ist es für den SEV schwer nachvollziehbar, dass das Personal weder in den Erläuterungen zum Gesetz noch im Gesetz selber Erwähnung und Eingang findet. Der SEV fordert in seiner Vernehmlassungsantwort deshalb Massnahmen, die für die Wertschätzung des Personals angezeigt sind:

  • Eine Vertretung des Personals im Verwaltungsrat der BLS ist ein wichtiger Schritt mit grosser Signalwirkung, und keine Ausnahme. So sind beispielsweise bei der SBB die beiden Sitze des Personals im Verwaltungsrat im SBB-Gesetz geregelt.
  • Der SEV handelt den Gesamtarbeitsvertrag mit der BLS AG aus. Der GAV ist ein wichtiger Pfeiler, wenn es um die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeberin geht. Der SEV wünscht sich, dass der Kanton die BLS AG im Gesetz dazu verpflichtet, auch künftig einen GAV abzuschliessen.
  • Als Mehrheitseigner muss der Kanton Bern auf ein ausgewogenes Lohngefüge des Personals achten. Löhne und Vergütungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu Aufgabe und Verantwortung stehen und dürfen keine übermässigen Unterschiede aufweisen. Lohnexzesse gilt es zu verhindern.

«Die BLS muss sich für die zukünftigen Herausforderungen rüsten und eine attraktive Arbeitgeberin bleiben. Unsere Eingaben zum neuen Gesetz tragen dazu bei. Eine offene Diskussion über eine Personalvertretung im Verwaltungsrat ist nun angezeigt»

, betont die zuständige SEV-Gewerkschaftssekretärin Katrin Leuenberger.

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