Mobilitätseingeschränkte Menschen sollen den öffentlichen Verkehr möglichst autonom nutzen können. Deshalb rüstet der Kanton Basel-Stadt seine Haltestellen mit hohen Haltekanten aus. Per Ende 2021 waren etwas mehr als ein Viertel der Tram- und Kombihaltestellen sowie jede siebte Bushaltestelle hindernisfrei umgebaut. An den meisten weiteren Haltestellen ist der Einsatz einer Klapprampe möglich. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt möchte die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes verstärkt vorantreiben und beantragt dem Grossen Rat deshalb mehr Mittel für die Planung in den kommenden sechs Jahren.
Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG) sieht vor, dass bis Ende 2023 sämtliche Haltestellen so umgebaut sein müssen, dass mobilitätseingeschränkte Menschen ohne Hilfe einsteigen können. In Basel-Stadt sind aktuell 84% der Tram- und Kombihaltestellen sowie 94% der Bus-Haltestellen zugänglich. In den meisten Fällen ist dazu noch die Klapprampe als technisches Hilfsmittel nötig. Das BehiG lässt einen solchen Zugang als vorübergehende Ersatzlösung zwar zu, der Regierungsrat hält aber am Ziel fest, die Zugänglichkeit weiter zu erhöhen und wo immer möglich den gesetzlich geforderten autonomen Zugang über hohe Haltekanten zu gewährleisten. Ende 2021 waren 27% der Tram- und Kombihaltestellen (Vorjahr 23%) sowie 14% der Bushaltestellen (Vorjahr 10%) hindernisfrei umgebaut.
Regierungsrat beantragt mehr Mittel für eine raschere Umsetzung
Grundsätzlich sieht das BehiG vor, dass bis Ende dieses Jahres alle Haltestellen autonom zugänglich sind. Es zeigte sich in den vergangenen Jahren jedoch schweizweit, dass diese Vorgabe kaum umsetzbar ist. Auch die Basler Regierung hat bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass der Kanton die Fristen nicht einhalten kann. So baut Basel-Stadt die Haltestellen wann immer möglich dann um, wenn am entsprechenden Ort ohnehin Erhaltungsarbeiten anfallen oder eine Umgestaltung ansteht. Zudem verlangsamt sich das Tempo der Umsetzung seit einigen Jahren. Dies liegt unter anderem daran, dass die Erarbeitung entsprechender Projekte zunehmend komplexer wird, da verschiedenste Ansprüche im engen Strassenraum unter einen Hut gebracht werden müssen. Kommt hinzu, dass parlamentarische Beratungen, Referenden oder Einsprachen bisweilen mehr Zeit beanspruchen. Schliesslich ist für den Umbau der überwiegenden Mehrheit der Tramhaltestellen ein zeitaufwändiges Plangenehmigungsverfahren des Bundes nötig. Bis zum Ablauf der Frist gemäss BehiG Ende 2023 werden im Kanton Basel-Stadt etwas mehr als ein Drittel der Tram- und Kombihaltestellen sowie ein Viertel der Bushaltestellen hindernisfrei umgebaut und autonom zugänglich sein.
Der Regierungsrat möchte die Umsetzung aber verstärkt vorantreiben. Mit der Verabschiedung des dritten BehiG-Ratschlags beantragt er dem Grossen Rat personelle Ressourcen für die Gesamtkoordination, die Planung und die Projektierung von hindernisfrei zugänglichen Tram- und Bushaltestellen für die Jahre 2023 bis 2028 – konkret 5,345 Millionen Franken. Insbesondere die personellen Ressourcen für die Bearbeitung der Haltestellenumbauten möchte die Regierung gezielt erhöhen. Damit möchte sie sicherstellen, dass das BehiG im Kanton Basel-Stadt möglichst zeitnah vollständig umgesetzt wird.
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Die gesetzlichen Vorgaben waren seit Jahren bekannt und man hätte bereits vor Jahren den Finger aus dem Allschwiler Weiher nehmen und handeln können. Das dies erst jetzt energischer angefangen wird, ist ein Armutszeugnis.