Der Unfall im Gotthard-Basistunnel hat die Frage aufgeworfen, wie die Sicherheit im Schienengüterverkehr gewährleistet wird. Verantwortlich für die Sicherheit der Güterzüge sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen. Ergänzend führen die SBB als Betreiberin der Bahninfrastruktur und das Bundesamt für Verkehr (BAV) als Sicherheitsaufsichtsbehörde Kontrollen im Sinne von Stichproben durch.
Gemäss Art. 17 des Eisenbahngesetzes sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen für den sicheren Betrieb ihrer Züge verantwortlich. Sie müssen ein Sicherheitsmanagementsystem aufbauen, ihr Personal entsprechend ausbilden und geeignete Betriebsvorschriften aufstellen. Sie müssen sicherstellen, dass die weiteren beteiligten Akteure – Verlader, Wagenhalter, Instandhaltungsstellen etc. – ebenfalls ihre Sicherheitsaufgaben wahrgenommen haben. Eine zentrale Aufgabe der Bahnunternehmen ist, die Güterzüge vor der Abfahrt umfassend zu kontrollieren.
Zusätzlich führen die SBB als Betreiberin der Bahninfrastruktur sowie das BAV Kontrollen im Sinne von Stichproben durch. Das BAV kontrolliert schon seit mehr als zehn Jahren jedes Jahr mehrere tausend Güterwagen direkt auf dem Bahnnetz – letztes Jahr waren es über 7000 Güterwagen von über 400 Zügen. Das BAV kontrolliert dabei sowohl schweizerische als auch ausländische Züge, welche das schweizerische Schienennetz nutzen. Das BAV überprüft mit diesen Stichproben, ob die Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Es hat in den letzten Jahren auch seine Zusammenarbeit mit den Sicherheitsaufsichtsbehörden insbesondere der Nachbarländer intensiviert, da viele Züge grenzüberschreitend fahren. Bei solchen Kontrollen können Fehler entdeckt werden, die mit blossem Auge erkennbar sind. Andere Mängel z.B. an den Rädern oder Achsen können nur in einer Instandhaltungs-Werkstatt mit Hilfe von spezifischen Geräten erkannt werden.
Wenn das BAV bei seinen Kontrollen eine Häufung bestimmter Mängel entdeckt, ergreift es weitere Massnahmen. So hat das BAV 2022 gemeinsam mit SBB Infrastruktur eine Spezialkontrolle zu Laufflächenfehlern an Güterzügen durchgeführt. Daraus resultierte unter anderem eine Weiterentwicklung im Bereich der Zugkontrolleinrichtungen. Bei seinen Kontrollen konnte das BAV feststellen, dass die sogenannten Fehlersummenwerte in den letzten Jahren zurückgegangen sind. Grundsätzlich ist der Schienengüterverkehr sehr sicher, Unfälle sind selten.
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Gemäss Kassensturz sind Unfälle nicht so selten. Besser es gäbe einen TÜV für Güterwagen zum Beispiel alle 2 Jahre.
Besser wäre noch einen Tüv für den Kassensturz und alle Pseudoexperten, Lallern und Besserwissern die null Ahnung von Technik, besonders Bahntechnik haben.
Beispiel: Alle Tage.
Werden die Räder der Güterwagen auf Brüche kontrolliert ,und in welchen Abständen ?
Die Zahl 7‘000 kontrollierte Güterwagen sagt eigentlich nichts aus. Aussagekräftiger wäre der prozentuale Anteil der tatsächlich kontrollierten 7’000 Güterwagen an der Zahl der zu kontrollierenden Güterwagen. Vermutlich wird diese prozentuale Anteil verschwindend klein sein. Das entscheidende Problem ist die fehlende Digitalisierung der Güterzüge, d.h. etwas, was erst seit kurzem entschlossener angegangen wird. So könnten die Wagen mit Entgleisungsdedektoren ausgerüstet und der Lokführer im Ereignisfall sofort gewarnt werden. Damit wäre auch der Schaden im Gotthard-Basistunnel deutlich kleiner gewesen.