Zulage für BVB-Reinigungspersonal bei ausserordentlicher Verschmutzungen

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Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat das Reglement betreffend die Zulage für die Reinigung ausserordentlicher Verschmutzungen in den Verkehrsmitteln und an den Haltestellen der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) genehmigt.

Um die rasche und effektive Reinigung ausserordentlicher Verschmutzungen wie Exkremente oder Erbrochenes sicherzustellen, richten die BVB den beauftragten Mitarbeitenden pro ausserordentlichen Reinigungseinsatz eine einmalige Zulage in Höhe von 20 Franken brutto aus.

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