Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. August 2023 die Botschaft zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur verabschiedet. Wichtige Ostschweizer Bahnprojekte, die von der Bundesversammlung bereits beschlossen wurden, fehlen darin. Die Ostschweizer Regierungen fordern Verbesserungen und setzen sich dafür ein, dass die gewünschten Ausbauten in der anstehenden politischen Beratung noch berücksichtigt werden.
Die Ostschweizer Kantone haben sich zur künftigen Entwicklung der Mobilität und zum Klimaschutz ambitiöse Ziele gesetzt. Ein wichtiges Element zur Erreichung dieser Ziele ist der Ausbau des Bahnangebots und der dazu benötigten Bahninfrastruktur. Das beinhaltet unter anderem die Ertüchtigung der Bahnstrecke zwischen Winterthur und St.Gallen zur Einbindung der Bahnknoten St.Gallen und Zürich. Damit kann die Erreichbarkeit der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St.Gallen und Thurgau sowie des Bundeslandes Vorarlberg massgeblich verbessert werden. Das Parlament hat diesen Ausbau erstmalig im Jahr 2009 im Rahmen des Programms «Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur» (ZEB) beschlossen und im Jahr 2019 mit der Botschaft zum Bahnausbauschritt 2035 bekräftigt.
Der Bundesrat hat am 16. August 2023 die Botschaft zum Stand und zu den Änderungen der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur sowie zur Perspektive Bahn 2050 verabschiedet und dem Parlament zugeleitet. Der Bund beschreibt darin seine Absichten zum weiteren Ausbau des Bahnnetzes und beantragt eine Erhöhung der finanziellen Mittel für Ausbauten in verschiedenen Regionen der Schweiz. Die zwischen Winterthur und St.Gallen beschlossenen und nötigen Ausbauten will er hingegen nicht umsetzen. Weiter sieht er vor, die Vorinvestitionen für einen künftigen Meilibachtunnel im laufenden Ausbauprojekt zum Zimmerberg-Basistunnel nicht zu tätigen. Sämtliche dieser Investitionen erfüllen die Zielsetzungen der Perspektive BAHN 2050 des Bundes, der Raumplanung und des Klimaschutzes. Die Streichungen sind daher nicht nachvollziehbar.
Die Ostschweizer Regierungen akzeptieren diese starke Benachteiligung nicht. Einem Lebens-und Wirtschaftsraum mit über 1,1 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern und fast 700’000 Beschäftigten würde die Verbesserung des öV-Angebots verwehrt. Sie setzen sich dafür ein, dass die Ausbauten im Rahmen des politischen Prozesses noch berücksichtigt werden. Dazu sind sie in engem Kontakt mit den Bundesparlamentarierinnen und Bundesparlamentariern. Im Einzelnen fordern die Ostschweizer Regierungen die Aufnahme und Umsetzung der folgenden Ausbauvorhaben:
- Leistungssteigerung und Beschleunigung Winterthur–St.Gallen: Verzicht auf Streichung der Mittel;
- Zimmerbergtunnel 2: Aufnahme von Vorinvestitionen für ein Abzweigebauwerk (Meilibachtunnel) Richtung Ausserschwyz, Linthgebiet, Glarus, Rheintal und Graubünden;
- Umsetzung weiterer Bahninfrastrukturprojekte in der Ostschweiz (z.B. die Projektierung des Doppelspurausbaus Tiefenwinkel auf der Achse Zürich–Chur im Rahmen der Botschaft 2023 und ein Planungskredit für Beschleunigungsmassnahmen auf der Strecke Pfäffikon–Chur im Rahmen der Botschaft 2026).
Diese Anliegen werden auch durch die Regierungen des Kantons Zürich und des Fürstentums Liechtenstein als assoziierte Mitglieder der ORK unterstützt.
Regierungen der Ostschweizer Kantone machen zusätzlich bereits auf Inhalte der nächsten Botschaftsvorlage aufmerksam, die voraussichtlich im Jahr 2026 durch das Parlament beraten wird. Sie fordern konkret, dass darin folgende Anliegen berücksichtigt werden:
- Strecke Winterthur–St.Gallen: Die Massnahmen zur Kompensation des Verzichts auf das schnelle Fahren in Kurven mit verbindlichen Finanzbeschlüssen;
- Strecke Zürich–St.Gallen–München: Entflechtung des internationalen Fernverkehrs vom nationalen Fernverkehr;
- Umsetzung weiterer Bahninfrastrukturprojekte in der Ostschweiz (z.B. Ausbau Tiefenwinkel auf der Achse Zürich–Chur und Sicherstellung der heutigen Anschlussqualität im Knoten Schaffhausen.
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