Die VBL AG zieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht an das Bundesgericht weiter. Der Verkehrsverbund Luzern (VVL) klärt nun ab, wie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick auf die kantonale Gesetzgebung anzuwenden ist.
Am 23. August 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil über die Forderungen des BAV gegenüber der VBL AG bekanntgegeben. Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde der VBL bis auf die Jahre 2010 (Verjährung) und 2011 (Vertrauensschutz) ab. Demnach muss die VBL die ungerechtfertigt bezogenen Subventionen des Bundes während den Jahren 2012 bis 2017 zurückbezahlen. Nun ist klar, dass die VBL AG darauf verzichtet, das Verfahren an die nächste Instanz weiterzuziehen. Der Verbundrat sieht sich aufgrund des Urteils in seiner Position bestätigt, mit welcher er von der VBL AG die zu viel bezogenen Subventionen mittels Verfügung einfordert.
Urteil wird juristisch analysiert
Weil die gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene nicht identisch mit denen auf kantonaler Ebene sind, überprüft der VVL, inwiefern das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf die kantonalen Verhältnisse übertragbar ist. Die Abklärungen beziehen sich auf die Verjährung (Jahr 2010) und den Vertrauensschutz (Jahr 2011). Der VVL setzt sich dafür ein, die zu viel bezogenen Subventionen einzufordern. Die Abklärungen werden aufzeigen, ob eine aussergerichtliche Einigung in Erwägung gezogen werden kann. Der Verbundrat ist diesbezüglich auch mit dem Verwaltungsrat der VBL im Gespräch. Für den VVL steht im Zentrum, zusammen mit den Transportunternehmen einen leistungsfähigen und attraktiven öffentlichen Verkehr anzubieten.
«Die Zusammenarbeit zwischen der VBL AG und dem VVL funktioniert gut und konstruktiv. Das möchten wir beibehalten»
, sagt Ruth Aregger, Präsidentin des Verbundrates.
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