Bundesrat verabschiedet die Botschaft für unterirdische Gütertransportanlagen

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 28. Oktober 2020 veröffentlicht.

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Visualisierung aus dem Jahr 2018, wie ein Fahrzeug für Cargo sous terrain (CST) aussehen könnte. / Quelle: CST

Der Bundesrat will mit dem Gesetz für unterirdische Gütertransportanlagen die Voraussetzungen schaffen, damit das Projekt Cargo sous terrain verwirklicht werden kann. Er hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 die Botschaft an das Parlament verabschiedet. Das Gesetz stellt sicher, dass der Zugang zu den unterirdischen Anlagen allen zu den gleichen Bedingungen offensteht.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament ein Gesetz, das die Voraussetzungen regelt, unter denen das privatwirtschaftlich initiierte Projekt Cargo sous terrain bewilligt werden kann. Der Bund wird sich aber nicht an der Finanzierung von Bau und Betrieb entsprechender Anlagen beteiligen. Der Bund hält zudem weiterhin daran fest, dass über die gesamte Lebensdauer hinweg eine Schweizer Mehrheit an der Anlage sichergestellt werden muss.

Das Bewilligungsverfahren lehnt sich weitgehend an das Eisenbahngesetz (EBG) an. Die unterirdische Gütertransportanlage wird als eigenständiger Bereich in den Sachplan Verkehr aufgenommen. Die Betreiber unterstehen dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Sie müssen ihre Transportpflicht wahrnehmen und den Zugang zu gleichen Bedingungen ermöglichen.

Das Konzept von Cargo sous terrain sieht einen unterirdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz vor, der rund um die Uhr in Betrieb ist. Darin sollen Güter mit rund 30 Kilometern pro Stunde transportiert und an Zugangsstellen vollautomatisch mit Liften ins System eingespeist oder entnommen werden. Der Vollausbau soll ein Netz von 500 Kilometer umfassen und bis etwa 2045 abgeschlossen sein. Die Erstellungskosten werden auf 30 bis 35 Milliarden Franken geschätzt.

Die Investoren versprechen sich von der Realisierung von Cargo sous terrain einen grossen Nutzen. Direkt davon profitieren dürften insbesondere die Logistikbranche und die Bauindustrie. Der volkswirtschaftliche Nutzen für die öffentliche Hand und die Allgemeinheit ist geringer, besteht aber unter anderem darin, dass die Verkehrsbelastung sowie Schadstoff- und Treibhausgasemissionen reduziert werden können.

Cargo sous terrain kommt ins Parlament
Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG) zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Damit rückt die Realisierung der privat finanzierten Schweizer Gütermetro Cargo sous terrain (CST) einen grossen Schritt näher. Gleichzeitig begrüsst CST mit Vaudoise Versicherungen (Lausanne) eine neue inländische Investorin, die sich aktuell und in der Baubewilligungsphase finanziell beteiligt.

Der Bundesrat hat den Gesetzesvorschlag für das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG) an das Parlament überwiesen. Dieses Gesetz regelt die Planung, den Bau und Betrieb einer unterirdischen Güterlogistik-Infrastruktur in der Schweiz und schafft Rechtssicherheit für die Investoren. Cargo sous terrain (CST) begrüsst den Gesetzesvorschlag, der nach der Verabschiedung durch das Parlament die Realisierung des Generationenprojekts CST ermöglicht. Das Gesamtlogistiksystem CST wird allen Transporteuren diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen.

In einigen wenigen Punkten sieht CST noch Präzisierungsbedarf, so bei der Koordination mit der kantonalen Richtplanung. Aus Sicht von CST ist es nötig, die Korridore für die unterirdische Linienführung und die Räume für mögliche Hub-Standorte im Sachplan des Bundes präziser zu definieren. Um dies zu ermöglichen, sind die Sachplanund Richtplanverfahren so weit wie möglich parallel und nicht hintereinander zu führen. Somit kann der Koordinationsaufwand unter den Kantonen verringert und ein effizientes Verfahren auf der engen Zeitachse garantiert werden. Darauf ist CST als privat finanziertes Vorhaben angewiesen.

Neue Investitionen aus der Schweiz

CST begrüsst mit Vaudoise Versicherungen eine neue Investorin aus der Schweiz für die Baubewilligungsphase, welche auch bereits heute Mittel für die Projektentwicklung zur Verfügung stellt. Die Baubewilligungsphase beginnt mit dem Inkrafttreten des Gesetzes. In dieser Phase werden CHF 100 Mio. bereitgestellt, um die Planung und Entwicklung des Projekts bis zur Genehmigungsreife voranzubringen. Die CHF 100 Mio. sind vertraglich zugesichert, geknüpft an das Inkrafttreten des Gesetzes. Gleichzeitig haben auch andere Schweizer Investoren ihre Beiträge für die Baubewilligungsphase erhöht und stellen bereits heute zusätzliche Mittel zur Verfügung.

Die Vaudoise gehört zu den zehn grössten Privatversicherern in der Schweiz. Das 1895 gegründete Unternehmen ist der einzige unabhängige Versicherer mit Geschäftssitz in der Romandie. Durch den sofortigen Eintritt in das Aktionariat als Hauptinvestor nimmt die Vaudoise auch Einsitz im Verwaltungsrat: «Es ist uns wichtig, dieses anspruchsvolle Schlüsselprojekt für eine nachhaltige Zukunft der Schweiz als gewichtiger Vertreter der Westschweizer Wirtschaft aktiv mitzugestalten», erklärt Vaudoise-CEO Jean-Daniel Laffely.

«Es freut mich besonders, dass wir dank der neuen Schweizer Investoren und dem Ausscheiden der chinesischen Geldgeber die Schweizer Mehrheit auf zwei Drittel aller Aktien in der Baubewilligungsphase ausbauen können», erklärt Daniel Wiener, Leiter Investor Relations bei CST. «Gleichzeitig stützen uns weiterhin europäische Investoren, die eine breite, internationale Erfahrung mit privat finanzierten Infrastrukturen mitbringen», ergänzt der CST-Finanzchef.

CST-Präsident Peter Sutterlüti freut sich über die heutige Ankündigung des Bundesrates und die breite Unterstützung für CST: «Wir sind der Landesregierung und dem Bundesamt für Verkehr sehr dankbar, dass sie uns ermöglicht haben, diesen wichtigen Meilenstein zu erreichen. Nun blicken wir mit Zuversicht der Parlamentsdebatte entgegen.»

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