BAV: Unregelmässigkeiten bei Anschlussgleis-Finanzierung sind aufgearbeitet

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Weil Rückforderungen unterlassen wurden, dürfte dem Bund zwischen 2009 und 2019 bei der Mitfinanzierung von Anschlussgleisen ein Schaden von rund 1,5 Mio. Franken entstanden sein. Dies hat die Aufarbeitung des BAV ergeben. Es hat die Ergebnisse der Abklärungen zur strafrechtlichen Beurteilung an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet.

Zahlreiche Schweizer Firmen betreiben Anschlussgleise, damit Güterwagen vom öffentlichen Bahnnetz direkt auf das private Firmengelände fahren können. Der Bund unterstützt den Bau von Anschlussgleisen mit Finanzhilfen. Das BAV fordert gestützt auf die Gütertransportverordnung die Investitionsbeiträge anteilmässig zurück, wenn bestimmte, vertraglich vereinbarte Transportmengen nicht erreicht werden oder das Gleis nicht benutzt wird.

Am 28. Februar 2020 hat das BAV dargelegt, dass es Anzeichen gebe, wonach in den letzten Jahren die Transportmengen in einer Datenbank des BAV nicht korrekt registriert und so gewisse Rückforderungen gegenüber Anschlussgleisbetreibern nicht geltend gemacht worden seien. Das BAV hat zudem die Bundesanwaltschaft eingeschaltet und umgehend die Aufarbeitung an die Hand genommen.

Inzwischen sind die internen Abklärungen abgeschlossen. Diese haben ergeben, dass dem Bund ein Schaden von rund 1,5 Mio. Franken entstanden sein dürfte (inkl. Zinsen). Dies hauptsächlich, weil Rückforderungen nicht eingeleitet wurden und inzwischen verjährt sind. In weiteren, noch nicht verjährten Fällen hat das BAV umgehend Rückforderungsverfahren im Umfang von knapp 0,3 Mio. Franken eingeleitet. 

Das BAV hat inzwischen die Prozesse bei der Anschlussgleis-Finanzierung überprüft und Massnahmen zur Verbesserung der Abläufe und Kontrollen umgesetzt. Dazu gehört zum Beispiel die lückenlose Dokumentation der einzelnen Verfahren oder die Klärung verfahrensrechtlicher Fragen. Das BAV hat die Ergebnisse der Arbeiten zur strafrechtlichen Beurteilung der Bundesanwaltschaft übergeben.

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