ZH: Neue Bahnstrecken und drei neue Abstell-und Serviceanlagen im Richtplan

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 3. Januar 2021 veröffentlicht.

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Die geplante SBB Abstell- und Serviceanlage in Bubikon mit Abstellgleisen von insgesamt 4400 Metern Länge (blau markiert). Weiter ist eine Instandhaltungshalle mit fünf Standplätzen à 150 Meter sowie die dazu benötigten Voraufstellgleisen vor der Halle und je ein Gleis mit Durchlaufreinigungsanlage und Entsorgungsanlage (grün markiert) geplant. / Quelle: SBB Infrastruktur, Bericht Netzentwicklung Region Ost

Im Kapitel «Verkehr» werden mit dem Meilibachtunnel bei Horgen und der Güterumfahrungslinie Limmattal–Furttal zwei neue Bahnstrecken in den Richtplan des Kantons Zürich aufgenommen. Die Verknüpfung des Brüttenertunnels mit dem bestehenden Bahnnetz erfordert eine Verlegung der Baltenswilerstrasse bei Bassersdorf.

Immer mehr Personen nutzen die Zürcher S-Bahn. Um die steigende Nachfrage aufzufangen, braucht es mehr Kurse und Verbindungen sowie zusätzliche Fahrzeuge. Diese müssen auch abgestellt, gereinigt und gewartet werden. Neben den sieben bestehenden Abstell-und Serviceanlagen sind daher drei neue Standorte in Bubikon/Hinwil, Hombrechtikon (Feldbach) sowie Eglisau/Glattfelden vorgesehen. Mit der Teilrevision 2020 sollen alle Standorte im Richtplan festgelegt werden.

Stellungnahme Gemeinde Bubikon: Gemeinderat hält Standort für eine SBB-Abstell- und Serviceanlage ungeeignet
Mit dem Kreditbeschluss zum Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2035 hat der Bund grünes Licht für den nächsten grossen Fahrplanausbau im Zürcher Verkehrsverbund ZVV gegeben. Dieser Ausbau bedingt zusätzliche Infrastrukturflächen und betrifft auch die Gemeinde Bubikon. Am Standort Brach ist eine kombinierte Abstell- und Serviceanlage der SBB auf 80’000m2 Fläche vorgesehen. Der Gemeinderat begrüsst zwar grundsätzlich den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, erachtet jedoch den gewählten Standort als ungeeignet.

Die Anlage soll nördlich des Siedlungsgebietes von Bubikon zwischen den Weilern Brach, Fuchsbühl und Wändhüslen [siehe Grafik oben] in der Landwirtschaftszone zu liegen kommen. Anlässlich der Teilrevision 2020 des kantonalen Richtplans hat der Kanton Zürich das Projekt «Abstell- und Serviceanlage Bubikon/Hinwil» in den Richtplan aufgenommen. Bis zum 31. März 2021 läuft die öffentliche Auflage und Anhörung.

Auf rund 80’000m2 sind 10 Abstellgleise mit insgesamt 4’400m Länge, eine Instandhaltungshalle mit fünf Standplätzen mit einer Länge von je 150m, Voraufstellgleise, eine Durchlaufreinigungs- und Entsorgungsanlage vorgesehen.

Der geplante Standort Brach, angrenzend an die Weilerkernzone, Gewässerschutzzone und am Rande eines empfindlichen Naturschutzgebietes, ist nach Ansicht des Gemeinderats nicht geeignet. Die Überbauung hätte den Verlust von Kulturland und biologisch-dynamisch bewirtschafteter Fruchtfolgefläche zur Konsequenz. Für Bürgerinnen und Bürger ginge Naherholungsgebiet verloren und das Landschaftsbild der Ritterhausgemeinde würde erheblich beeinträchtigt. Im Weiteren wäre die Anlage mit einem Nachtbetrieb von 01:00 bis 05:00 Uhr und mit verschieden gelagerten Emissionen (Licht, Lärm, Staub, Erschütterungen) eine hohe Belastung für die Natur und die Bewohner des nahen Siedlungsgebietes. Die Brach und der Fuchsbühl sind Lebensraum für geschützte Tierarten wie den Neuntöter, den Gartenrotschwanz, die Blauflügel-Prachtlibelle, Fledermäuse, Wildbienen und Kleinkrebse. Im Weiler Brach leben zudem Menschen mit Beeinträchtigung (Züriwerk), die besonderen Schutzes bedürfen.

Zusammen mit der Interessengemeinschaft Pro Brach Fuchsbühl setzt sich der Gemeinderat dafür ein, dass diese Anlage an einem alternativen Standort erstellt wird. Für einen Standort, der für Umwelt und Anwohner besser verträglich ist.
Stellungnahme Gemeinde Hombrechtikon: «Auf keinen Fall!» ein Abstellgleis in Feldbach
Die SBB planen, das öV-Angebot weiter auszubauen und benötigen als Folge dieser Entwicklung Platz für die «Deponie» von Rollmaterial. Die Bahn und Baudirektor Martin Neukom denken dabei an die Grünanlagen nördlich des Bahnhofs Feldbach. Dort sollen 6 Gleise à 500 Meter, 2 davon beidseitig an die Streckengeleise, entstehen. Die Meinung des Gemeinderats Hombrechtikon ist eindeutig: «Auf keinen Fall!»

In der aktuell anstehenden Teilrevision des kantonalen Richtplans befindet sich ein für den Gemeinderat Hombrechtikon inakzeptabler Vorschlag: In einem der schönsten Grüngürtel rund um den Zürichsee, nämlich nördlich der Gleiseanlage, zwischen der Ueriker Storbülerhalden und dem Bahnhof oberhalb der Bahnanlage Feldbach, sollen 6 Gleise à 500 Meter, 2 davon beidseitig an die Streckengeleise, entstehen. Der Flächenbedarf liegt bei rund 25’000 m2, also rund 3 bis 4 Fussballfelder. Der Zeithorizont für die Realisierung liegt im Jahr 2040 und später.

Keine Unterstützung

Für den Gemeinderat Hombrechtikon ist dieser Vorschlag nicht zu tolerieren. Der Bedarf für zusätzliche Abstellanlagen ist nachvollziehbar, der Standort aber untauglich. Die Landschaftsterrasse liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Es handelt sich dabei um die am deutlichsten ausgeprägte, grossräumige unverbaute Schichtterrassenlandschaft der rechten Zürichseeseite mit mehreren steilen Hängen und flachen, muldigen Terrassen. Diese Werte würden mit der geplanten Gleisanlage zerstört. Neben den hohen Landschaftswerten ist das Gebiet auch ein wichtiges Erholungsgebiet für die Bevölkerung. Sowohl der Panoramaweg als auch der geplante Zürichseeuferweg führen durch dieses Gebiet. Mit dem Bevölkerungswachstum und dem demografischen Wandel der Gesellschaft wird dieses attraktive Gebiet immer wichtiger für die Lebensqualität und darf auf keinen Fall für diese Abstellanlage geopfert werden.

Der Gemeinderat wird sich mit allem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese Anlage wehren. Der Kanton soll den Standort der Anhörung zurückziehen und eine brauchbare Alternative suchen. Der Standort in Feldbach ist untauglich.

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