BAV: Revision der Fahrdienstvorschriften per 1. Juli 2024

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Die Fahrdienstvorschriften sollen digital abgerufen werden können. / Quelle: BAV

Die Schweizerischen Fahrdienstvorschriften (FDV) enthalten Regelungen für den operativen Bahnbetrieb in Form von Handlungsanweisungen. Per 1. Juli 2024 tritt eine aktualisierte Fassung in Kraft. Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der FDV stellt das Bundesamt für Verkehr (BAV) sicher, dass den Anwendern ein aktuelles hoheitliches Regelwerk für den operativen Betrieb zur Verfügung steht.

Die Weiterentwicklung 2024 der FDV beinhaltet umfangreiche Anpassungen im Zusammenhang mit den heutigen Digitalisierungsmöglichkeiten für Vorschriften und der Weiterentwicklung des europäischen Rechts. Übergeordnetes Ziel ist es, dass die Bahnen ihre Verantwortung besser wahrnehmen können. Dies betrifft insbesondere die Gültigkeit und Umsetzung der betrieblichen Vorschriften und die benutzergerechte Bereitstellung für das betroffene Personal. Dies bedeutet, dass die Unternehmen ihrem Personal konkreter aufzuzeigen haben, wo welche Vorschriften Anwendung finden. Neben den FDV sind hier auch die bahnspezifischen, betrieblichen Betriebsvorschriften betroffen.

Publikation auf der BAV-Internetseite

Die ab 1. Juli 2024 gültigen FDV Vorschriftentexte sowie die Erläuterungen und das Änderungsverzeichnis sind im Word-Format auf der BAV-Webseite abrufbar.  

Eine mit Lesezeichen versehene Gesamtversion im PDF-Format sollte spätestens im Verlauf des Monats Februar 2024 ebenfalls verfügbar sein.

Ausblick

Die nächsten Änderungen der FDV sind per Dezember 2025 vorgesehen. Diese werden im Sinne eines Zwischenzyklus in die üblichen vierjährigen Weiterentwicklungen eingefügt. Hauptinhalte sind:

  • Übernahme der neuen europäischen TSI OPE (unter Berücksichtigung der maximal möglichen Übergangsfrist)
  • Verschiedene Bestimmungen zum Thema Tram  

Das BAV wird die Branche in üblicher Weise einbeziehen.


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