GPK-N beurteilt Tätigkeit der SUST positiv, sieht aber Verbesserungspotenzial

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 24. November 2023 veröffentlicht.

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Unfall in Zollikofen am 2. Juni 2022: Position der BLS Re 475 402 auf dem Niederflurwagen nach Stillstand aller Fahrzeuge. / Quelle: SUST

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) ist der Ansicht, dass die Funktionsfähigkeit der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST), die den Auftrag hat, Unfälle im Verkehrswesen zu untersuchen, gewährleistet ist. Sie hält aber fest, dass in verschiedenen Punkten Potenzial besteht, die Wirksamkeit der SUST zu verbessern. Sie ist insbesondere der Auffassung, dass die Ressourcen der SUST gestärkt und die Modalitäten für die Nutzung der SUST-Berichte durch die Strafverfolgungsbehörden geklärt werden sollten.

Mehrere Berichte der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) der letzten Jahre sind in der Öffentlichkeit auf grosses Interesse gestossen. Die Tätigkeit der Untersuchungsstelle wurde teilweise auch kritisiert, insbesondere von Akteuren aus der Luftfahrtbranche. Vor diesem Hintergrund hat sich die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) mit verschiedenen generellen Fragen zur Geschäftsführung der SUST befasst. Ihre Schlussfolgerungen aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht legt sie in einem veröffentlichten Bericht dar.

Die Kommission kommt zum Schluss, dass die Funktionsfähigkeit der SUST derzeit generell gewährleistet ist sowie dass die Untersuchungsstelle über ein hohes Mass an Fachwissen in ihrem Bereich verfügt. Die sich ihr stellenden Herausforderungen geht sie in angemessener Weise an. Dennoch hat die GPK-N verschiedene Punkte erkannt, bei denen die Wirksamkeit der SUST erhöht werden könnte. Sie formuliert sechs Empfehlungen zuhanden des Bundesrates und bittet diesen, bis spätestens 21. Februar 2024 Stellung zu nehmen [Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Februar 2024].

SUST-Kommission vergrössern und Untersuchungsdienst stärken

Die GPK-N ist der Auffassung, dass die Vergrösserung der SUST-Kommission von drei auf fünf Mitglieder sinnvoll wäre. Zudem sollte ihrer Ansicht nach eine Aufstockung der Ressourcen des derzeit 17 Mitarbeitende umfassenden Untersuchungsdienstes der SUST geprüft werden. Mit dieser Erhöhung könnte gewährleistet werden, dass die SUST ihre Untersuchungen innerhalb der gesetzlichen Fristen abschliessen kann. Die GPK-N formuliert ausserdem verschiedene Vorschläge zur Optimierung der allgemeinen Aufsicht des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über die SUST.

Nutzung der SUST-Berichte durch die Strafverfolgungsbehörden klären

Die Informationen aus den SUST-Berichten können eine wichtige Rolle in den Strafuntersuchungen zu den Unfällen und Zwischenfällen im Verkehrswesen spielen. Die GPK-N ersucht den Bundesrat, die Modalitäten für die Weitergabe dieser Berichte an die Strafverfolgungsbehörden und für deren Nutzung zu klären. Im Weiteren ist es gemäss ihrer Einschätzung sehr wichtig, dass die SUST darauf achtet, in ihren Berichten keine Formulierungen zu verwenden, die als Zuweisung von Schuld und Haftung in einem Einzelfall ausgelegt werden können, da dies nicht Teil ihres gesetzlichen Auftrags ist. Darüber hinaus ersucht die GPK-N den Bundesrat, die rechtlichen Vorgaben für die Nachverfolgung der Umsetzung der SUST-Sicherheitsempfehlungen zu klären.

Zu guter Letzt hat sich die Kommission mit der Schaffung eines neuen Dienstes im UVEK («Safety Office») befasst, der den Auftrag hat, eine sämtliche UVEK-Ämter abdeckende systemische Aufsicht im Sicherheitsbereich auszuüben. Sie ersucht den Bundesrat, innert der nächsten zwei bis drei Jahre eine Bilanz über die Tätigkeit dieses Dienstes zu ziehen, namentlich über dessen Nachverfolgung der Umsetzung der SUST-Empfehlungen.

Die Kommission hat am 21. November 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (SP, LU) in Bern getagt.


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