Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 einige Änderungen der Netzzugangsverordnung und der Fahrplanverordnung in die Vernehmlassung gegeben. Die Anpassungen sind nötig, weil sich übergeordnetes Recht geändert hat.
Die Netzzugangsverordnung (NZV) enthält die Rahmenbedingungen für den Zugang der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zum Schienennetz sowie die Regeln für die Netznutzung und die Trassenvergabe. Sie bildet unter anderem die Grundlage für die Markterlöse der Infrastrukturbetreiberinnen und für die Kosten der EVU.
Bei der aktuellen Revision, die in die Vernehmlassung gegeben wird, handelt es sich in erster Linie um Anpassungen aufgrund von übergeordneten Rechtsänderungen. Dabei geht es unter anderem um den verbesserten Informationsaustausch zwischen Infrastrukturbetreibern und Transportunternehmen bei der Zuteilung von Eisenbahntrassen im Fall von Bauarbeiten sowie um Modalitäten bei der Netzzugangsbewilligung. Die Anpassung der NZV hat Auswirkungen auf die Erstellung des Fahrplans. Deshalb erfolgt parallel dazu auch eine Revision der Fahrplanverordnung (FPV).
Die Vernehmlassung zur Revision der beiden Verordnungen dauert bis am 16. März 2024.
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