Behindertengerechtigkeit: Weitere Bahnhöfe saniert, aber Bahnen nach wie vor stark gefordert

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 15. Dezember 2023 veröffentlicht.

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Der im Jahr 2018 erneuerte SZU Bahnhof Zürich Triemli. / Quelle: SZU

Gemäss dem jüngsten Standbericht mit Daten per Ende 2022 haben die Bahnunternehmen weitere 51 Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes angepasst. Damit profitierten per Ende letzten Jahres 76 Prozent der Reisenden von behindertengerechten Bahnhöfen. Die Bahnen bleiben aber weiterhin stark gefordert. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat mit ihnen Zeitpläne festgelegt, damit es bei den rund 500 Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen, die erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist saniert werden, nicht zu weiteren Verzögerungen kommt.

Bis Ende 2023 müssen die Bahnunternehmen die Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen baulich an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) anpassen, soweit solche Anpassungen verhältnismässig sind. Das BAV hat 2017 das «Umsetzungsprogramm BehiG» gestartet, um die Bahnen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten zu begleiten.

Wie der neuste Standbericht des BAV mit Daten per Ende 2022 zeigt, entsprechen 992 der total rund 1’800 Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen den BehiG-Vorgaben. Sie können von Menschen mit Beeinträchtigung autonom und spontan benutzt werden.

Im Berichtsjahr haben die Bahnen bei 51 Bahnhöfen und Haltestellen die baulichen Anpassungen abgeschlossen. Weil die grossen Bahnhöfe prioritär angepasst werden, konnten per Ende 2022 76 Prozent aller Reisenden von den behindertengerechten Umbauten profitieren.

Gemäss aktueller Planung der Bahnen werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist per Ende 2023 weitere 106 Bahnhöfe baulich angepasst sein. Damit wird sich der Anteil der Passagiere, die grösstenteils autonom und spontan reisen können, bis Ende 2023 auf 80 Prozent erhöhen. Bei 499 Bahnhöfen oder Eisenbahn-Haltestellen können die Anpassungen trotz mehrfacher Intervention des BAV erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist umgesetzt werden. Bei 66 der 499 verspäteten Umbauprojekte beginnen zumindest die Umbauarbeiten vor Ablauf der Sanierungsfrist.

Die Verantwortung dafür, dass viele Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen erst nach der gesetzlichen Frist umgebaut sein werden, liegt bei den Bahnen. Sie geben als Grund fehlende Ressourcen bei Planung und Personal, fehlende Zeitfenster für die Bautätigkeit sowie beschränkte finanzielle Möglichkeiten an.

Das BAV begleitet die Bahnen mit dem Ziel, dass die Verspätungen und somit die Verletzung der gesetzlichen Frist so gering wie möglich gehalten werden. Hierfür hat es mit ihnen Sanierungspläne festgelegt. Bis die Stationen saniert sind, müssen die Bahnen Überbrückungsmassnahmen wie Hilfestellung vor Ort bzw. Shuttleangebote anbieten.


Das Bundesamt für Verkehr hat am Trainlab der Deutschen Bahn, zusammen mit einem Akustikbüro, einen Versuch für bessere Türsignale durchführen lassen. Die Ergebnisse werden dann zuerst in der Schweiz umgesetzt und könnten später Vorbild für die Europäische Normung sein, wie die DB meldet:


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1 Kommentar

  1. Weil unsere Gesellschaft wenig solidarisch, nicht behindertengerecht funktioniert, müssen stattdessen die OeV entsprechend perfektioniert ausgestaltet werden.

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