Zusammenarbeit mit der Europäischen Eisenbahnagentur wird verlängert

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 15. Dezember 2023 veröffentlicht.

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Trinationaler ETR 610: Der SBB RABe 503 022 hat 2017 eine spezielle Beklebung für die Bahnverbindung Deutschland - Schweiz - Italien und den Taufnamen «Johann Wolfgang von Goethe» erhalten. / Quelle: Dario Häusermann

Die Übergangslösung mit der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) wird bis Ende 2024 verlängert. Sie ermöglicht gemeinsame Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen für den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr.

Die Schweiz und die EU haben gemeinsam ein grosses Interesse daran, dass der grenzüberschreitende Eisenbahnverkehr möglichst reibungslos und hindernisfrei funktioniert. Der administrative Aufwand für die Unternehmen soll möglichst klein sein. Im Rahmen der zuletzt geführten Sondierungsgespräche hatten sich die Schweiz und die EU auf eine Verlängerung der Zusammenarbeit in der Europäischen Eisenbahnagentur um ein weiteres Jahr bis am 31. Dezember 2024 geeinigt. Kristian Schmidt, Direktor für Landverkehr bei der Europäischen Kommission, und Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV), haben am 14. Dezember 2023 den entsprechenden Beschluss des Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz-EU unterschrieben. Der Bundesrat hatte diesen Beschluss an seiner Sitzung vom 29. November 2023 gutgeheissen.

Die ERA ist seit 2019 in der EU für die gemeinsame Zulassung von Eisenbahnwagen und Lokomotiven im grenzüberschreitenden Verkehr zuständig. Dank der Zusammenarbeit sinkt auch für schweizerische Unternehmen der administrative Aufwand. Zuvor hatten sie für die Zulassungen von Rollmaterial in jedem betroffenen Land ein separates Verfahren durchlaufen müssen.

Ziel der Schweiz ist nach wie vor der Beitritt zur ERA. Aufgrund der offenen institutionellen Fragen im Verhältnis Schweiz-EU wird die Zusammenarbeit seit 2019 im Rahmen einer Übergangslösung sichergestellt.

Neben der Verlängerung der ERA-Zusammenarbeit wurden auch sechs EU-Rechtsakte in das Landverkehrsabkommen Schweiz-EU aufgenommen. Damit wird festgehalten, dass die Schweiz und die EU im jeweiligen Bereich gleichwertiges Recht haben.


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