Thurbo und die Personalverbände SEV, Transfair und VSLF haben sich unter den bisherigen Regeln des GAV 2018 auf einen Lohnabschluss für das kommende Jahr geeinigt. Thurbo gewährt 2024 Lohnmassnahmen von insgesamt 2.5% der Lohnsumme 2023. Davon sind 1.5% als generelle Massnahmen vorgesehen. 1.0% werden für individuelle Massnahmen eingesetzt. Der Wert pro Matrixpunkt beträgt ungefähr CHF 32. Der exakte Wert kann erst anlässlich des Vollzugs berechnet werden und wird allen Mitarbeitenden zusammen mit der Lohnabrechnung im Januar 2024 mitgeteilt. Der Mutationsgewinn von errechneten 0.74% ist in den 2.5% enthalten.
Die Lohnbandunter- und obergrenzen werden um 1.5% angehoben, so dass alle Mitarbeitenden von den Lohnmassnahmen 2024 profitieren, die nach Anhebung der Lohnbandobergrenzen noch nicht auf dem Maximum ihres Gehaltsbandes sind.
Im Weiteren wird im Januar 2024 die Leistungsreserve des Jahres 2022 in der Höhe von 1.0% der Lohnsumme als Erfolgsbeteiligung gemäss den Kriterien des GAV 2018 (Art. 9.5 und Anhang 1.1.5) ausbezahlt. Die Leistungsreserve konnte erneut vollständig geäufnet werden, weil Thurbo auch 2022 ein positives Jahresergebnis erzielt hat.
Mitarbeitende mit einem Beschäftigungsgrad von 100%, die während dem ganzen Jahr 2022 bei Thurbo beschäftigt waren und am 31. Dezember 2023 immer noch bei Thurbo angestellt sind, erhalten eine Beteiligung am Erfolg 2022 von rund CHF 950 (brutto). Davon werden die Sozialversicherungsprämien für AHV, Pensionskasse usw. abgezogen. Bei Teilzeitarbeit und/oder unterjährigem Eintritt im Jahr 2022 vermindert sich der Betrag entsprechend. Massgebend für die Höhe des Anspruchs ist der durchschnittliche Beschäftigungsgrad im massgebenden Geschäftsjahr 2022.
Neues Lohnsystem für das Lokpersonal |
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Die Sozialpartner Thurbo haben sich auf ein neues Lohnsystem für das Lokpersonal geeinigt. Die Mitglieder der drei Verbände haben dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Auch der Verwaltungsrat von Thurbo hat die Eckwerte des neuen Lohnsystems Lokpersonal genehmigt. Der GAV 2018 sowie die Anhänge 1-6 wurden entsprechend aktualisiert. Der GAV 2024 tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. – Weitere Details dazu hier |
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