VS: Instandstellung der Bahnlinie Sud Léman – Antrag für Verpflichtungskredit beim Grossen Rat

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Der Staatsrat des Kantons Wallis hat beschlossen, dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von 22,8 Millionen Franken zur Vorfinanzierung der Studien, Verfahren und Instandstellungsarbeiten für die Bahnlinie Sud Léman zwischen Saint-Gingolph (CH) und Evian-les-Bains (F) vorzulegen. Damit würde eine Inbetriebnahme der Linie 2031-2032 möglich.

Die Instandstellung der 17.8 Kilometer langen Bahnlinie Sud Léman zwischen Evian-les-Bains (F) und Saint-Gingolph (CH) soll den S-Bahn-Ausbau Léman-Express, der seit Dezember 2019 Genf mit Evian-les-Bains verbindet, vervollständigen. Sie würde auch den Betrieb des RER Valais | Wallis von Brig nach Evian, über Monthey, Martigny, Sitten und Siders, mit einer Frequenz von 2 Zügen pro Stunde und Richtung verlängern. Dieses Angebot würde dazu beitragen, die Überlastung des Strassenverkehrs zu verringern; 10’000 Fahrzeuge überqueren täglich die Grenze, an Spitzentagen sind es über 13’000.

Nach einer Reihe von Vorstudien zwischen 2011 und 2017 möchte der Staatsrat nun die Verfahren im Hinblick auf die Instandstellung der Bahnlinie Sud Léman zum Abschluss bringen. Aus diesem Grund hat er beschlossen, dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von 22.8 Millionen Franken vorzulegen für die Vorfinanzierung der Studien, Verfahren und Instandstellungsarbeiten für die Strecke bis nach Evian, auf dem Gebiet von Saint-Gingolph und auf französischem Gebiet. Von diesen 22.8 Millionen ist ein Höchstbetrag von 4.8 Millionen Franken für die Vorfinanzierung der Detailstudien und die Durchführung der Verwaltungsverfahren bestimmt. Frankreich wird einen ähnlich hohen Betrag für diese Vorfinanzierung auslegen. Die Aufnahme der Studien in den französischen Planvertrag («Contrat de plan Etat Région», CPER) stellt einen entscheidenden Schritt für die Weiterführung des Projekts dar. Diese Aufnahme ermöglicht die Eröffnung des Verwaltungsverfahrens zur Erklärung des öffentlichen Nutzens und die Einleitung der öffentlichen Auflage im Hinblick auf die Wahl der definitiven Betriebsvariante.

Ein zweiter Höchstbetrag von 18 Millionen Franken betrifft ausschliesslich die Beteiligung des Kantons an den Kosten der Bahninfrastruktur, die heute auf 180 Millionen Franken geschätzt werden, dies sind somit 10 % dieser Kosten. Die Gesamtinvestitionen für die Wiedereröffnung dieser Bahnstrecke werden auf 300 Millionen Franken geschätzt, einschliesslich des Rollmaterials (70 Millionen Franken) und der multimodalen Schnittstellen (50 Millionen Franken). Dieses Vorgehen erlaubt es dem Kanton Wallis, seine gegenüber der Region Auvergne-Rhône-Alpes und dem französischen Staat eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten, und es fügt sich in die derzeit vom Bundesamt für Verkehr (BAV) geführten Gespräche ein.

Der Walliser Grosse Rat wird voraussichtlich im März 2024 über diesen Verpflichtungskreditantrag entscheiden. Auf Bundesebene wird das Projekt im Rahmen der Erarbeitung der nächsten STEP-Botschaften evaluiert. Der Baubeginn könnte 2028 oder 2029 erfolgen, die Inbetriebnahme 2031/2032. Den Prognosen zufolge werden auf der Linie Sud Léman jährlich rund 1.5 Millionen Reisende erwartet.


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1 Kommentar

  1. Hoffentlich wird die Wiederinbetriebnahme dieser Strecke besser verlaufen als jene der Strecke von Delle nach Belfort, die heute wegen der imperialistischen Haltung der Franzosen nur mit einem dürftigen, nicht kundenfreundlich Angebot genutzt werden kann. Die Léman Sud hätte zusammen mit dem Angebot der GCN auf dem Wasser auch grosses touristisches Potential.

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