Verplichtungskredit RPV 2022-2025: die LITRA unterstützt die Vorlage des Bundesrats

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4’398 Mio. Franken sieht der Bundesrat für die Abgeltung des Regionalen Personenverkehrs (RPV) in den Jahren 2022 bis 2025 vor. Er will damit das Instrument des Verplichtungskredits fortführen, das 2017 neu geschaffen wurde. Die LITRA begrüsst die Fortsetzung. Denn der Kredit stellt ein wichtiges Instrument für die Mittelfristplanung im Regionalen Personenverkehr dar. Er bringt weitere Sicherheit und Verbindlichkeit, ohne die Bestrebungen für mehr Effizienz bei den Transportunternehmen zu bremsen.

Der Regionale Personenverkehr ist für das Schweizer Verkehrssystem von zentraler Bedeutung, denn der RPV stellt die Versorgung der ganzen Schweiz mit dem öffentlichen Verkehr (öV) sicher. Die Linien des RPV bilden in vielen Regionen das Rückgrat der öV-Erschliessung, was nicht zuletzt durch die täglich 2,5 Millionen Reisende im RPV zum Ausdruck kommt. Die meisten Personen sind im RPV in Zügen und Bussen unterwegs, teilweise aber auch in Schiffen, Trams und Seilbahnen.

Sehr erfreulich ist vor diesem Hintergrund, dass das BAV den Kredit zugunsten des RPV für die Jahre 2022 bis 2025 um rund 300 Millionen Franken gegenüber der laufenden Vierjahresperiode erhöhen will. Diese Erhöhung erlaubt es unter anderem, Verbesserungen im Angebot des RPV umzusetzen, modernes Rollmaterial zu beschaffen und die Elektrifizierung der Busflotten voranzutreiben. Das sind wichtige und notwendige Faktoren, um die Attraktivität des öV in allen Regionen weiter zu erhöhen.

Die LITRA beantragt nur wenige Änderungen an der bundesrätlichen Vorlage. Diese betreffen einerseits die Förderung von Innovationen zur Verbesserung der Effizienz und Qualität im Regionalen Personenverkehr. Dafür sollen jährlich mehr als die vorgesehenen 5 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden. Auch für die Dekorbanisierung des Strassen-öV ist mehr Geld nötig. Künftig soll sich der Bund zudem an den ungedeckten Kosten des Nachtverkehrs, des Bedarfverkehrs und bei touristischen Angeboten beteiligen. Dafür muss die Abgeltungsberechtigung angepasst werden. Die Folgen der Corona-Pandemie werden den öV noch längere Zeit beschäftigen. Die LITRA begrüsst deshalb die Möglichkeit, ab 2022 Nachkredite zu beantragen, sollten die im Verpflichtungskredit vorgesehenen Mittel nicht ausreichen.


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