Im Rahmen der «Revisionsrunde 2024» hat der Bund verschiedene technische Regelwerke für die Eisen- und Zahnradbahnen angepasst. Damit stellt er unter anderem sicher, dass Menschen mit Beeinträchtigung beim Zugang zum öffentlichen Verkehr weiterhin von einem hohen Standard profitieren. Unter anderem werden die Vorgaben zum stufenfreien Perronzugang präzisiert und Sicherheitsmassnahmen bei bestimmten Perrons definiert. Der Bundesrat hat die Änderungen an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 verabschiedet.
Der Bund passt die Bahn-Regelwerke im Rahmen von sogenannten Revisionsrunden periodisch an. Die geänderten Bestimmungen der aktuellen Revisionsrunde betreffen unter anderem auch die Zahnradbahnen. Aus Sicherheitsgründen werden diese neu verpflichtet, ältere Fahrzeuge mit einem zweiten technischen System zur Überwachung der Geschwindigkeit nachzurüsten.
Auch die barrierefreie Benutzung von Bahnhöfen ist Thema. Der Bund will sicherstellen, dass für Menschen mit Beeinträchtigung weiterhin ein hoher Standard für die sichere und autonome Benutzung des öffentlichen Verkehrs besteht, der den aktuellen Anforderungen, der Verhältnismässigkeit und der Gerichtspraxis entspricht. Die neuen Bestimmungen präzisieren unter anderem die Vorgaben zum stufenfreien Zugang zu den Perrons. Zudem enthalten sie weitergehende Sicherheitsmassnahmen für die Benutzung von Bahnsteigen in steilen Lagen.
Weiter aktualisiert der Bund die Vorgaben für das Bremsen auf Normalspurstrecken, mit dem Ziel, die Regelungen für die Branche weiter zu flexibilisieren und europaweit zu harmonisieren. Darüber hinaus enthält das Paket Aktualisierungen in anderen technischen Bereichen.
Die neuen Regelungen treten per 1. Juli 2024 in Kraft.
Links
- Eisenbahnverordnung
- Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs
- Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs
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