SOB: Anpassungen GAV und Anhänge angenommen

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Ende März 2024 haben sich die SOB AG mit den Sozialpartnern über die geplanten Anpassungen des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) und den Anhängen geeinigt. Diese Anpassungen haben die Mitglieder der Gewerkschaften SEV, VSLF und transfair in der Folge im April 2024 mit grosser Mehrheit bestätigt und auch die SOB hat ihre Zustimmung geben.

Der neue GAV mit den Anhängen tritt per 1. Januar 2025 bzw. teilweise per 15. Dezember 2024 (Fahrplanwechsel) in Kraft.

Besonders die neue Pausenregelung im neuen GAV muss als gute und zukunftsgerichtete Lösung gewürdigt werden. Alle offenen Pausen werden mit 60% Zeitzuschlag vergütet. Ab 30 Minuten können Pausen offen sein und die maximale Dauer aller Pausen in einem Dienst beträgt 120 Minuten.

Die Sonntagszulagen wurden von CHF 13.- auf CHF 16.- erhöht.

Dienste zwischen 04:00 Uhr und 06:00 Uhr erhalten 10% Zeitzuschläge, Dienste vor 04:00 Uhr zusätzlich weitere 10% bis 06:00 Uhr.

Der VSLF hat seine Mitglieder zum neuen GAV mittels E-Mail befragt. Mit einer Rücklaufquote von 50% haben 70% der Mitglieder dem neuen Vertragswerk zugestimmt.


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