Bund stellt mehr Mittel für Betrieb und Erneuerung der Bahninfrastruktur bereit

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 15. Mai 2024 veröffentlicht.

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Ein Mitarbeiter der SBB bei Unterhaltsarbeiten an einer Weiche. / Quelle: SBB CFF FFS

Der Bundesrat will für die Jahre 2025-2028 einen Zahlungsrahmen von 16,4 Milliarden Franken für den Betrieb und die Erneuerung des bestehenden Schienennetzes, der Bahnanlagen und der Bahnhöfe bereitstellen. Das sind rund zwei Milliarden mehr als in der laufenden Periode. Zudem beantragt der Bundesrat für den gleichen Zeitraum einen Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen wie zum Beispiel Terminals oder Anschlussgleise. An seiner Sitzung vom 15. Mai 2024 hat er die Botschaft ans Parlament verabschiedet.

Mit diesem Zahlungsrahmen stellt der Bund den Bahnen die Mittel zur Verfügung, damit diese ihre Infrastrukturen sanieren können, welche in die Jahre gekommen sind. Dadurch können sie die Substanz des Schienennetzes erhalten, es bei Bedarf modernisieren und auf den aktuellen Stand der Technik bringen. Zudem finanziert der Bund damit Betrieb und Unterhalt der Bahninfrastruktur sowie sogenannte Systemaufgaben etwa bei der Kundeninformation oder beim Bahnstrom.

Der beantragte Zahlungsrahmen von 16,4 Milliarden Franken liegt um rund zwei Milliarden über jenem für die laufende Periode und um 1,3 Milliarden über dem Zahlungsrahmen, den der Bundesrat in der Vernehmlassung vorgeschlagen hatte. Mit der Erhöhung kann nicht nur die Teuerung ausgeglichen werden, sondern den Bahnen stehen real mehr Mittel zur Verfügung. Dies ermöglicht es unter anderem, die baureifen Projekte für den barrierefreien Zugang von Menschen mit Beeinträchtigung umzusetzen.

Zusammen mit dem Zahlungsrahmen legt der Bund die Ziele für den Betrieb, die Erhaltung und technische Entwicklung der Bahninfrastruktur fest. Er erwartet von den Bahnen, dass sie auf dem Schienennetz die Sicherheit gewährleisten und die Leistungsfähigkeit der Bahninfrastruktur sicherstellen. Weiter beauftragt er sie, eine optimale Nutzung der Kapazitäten zu gewährleisten, für einen langfristigen Werterhalt zu sorgen und eine hohe Produktivität sicherzustellen.

Bahninfrastruktur in ausreichendem bis gutem Zustand

Im Rahmen seiner Botschaft informiert der Bundesrat auch über den Anlagenzustand sowie die Belastung und Auslastung der Bahninfrastruktur. Insgesamt ist diese bei hoher Verkehrsbelastung in einem ausreichenden bis guten Zustand.

Die Ausgaben für den Betrieb und den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur werden vollumfänglich aus dem Bahninfrastrukturfonds des Bundes finanziert.

Kredit für Beiträge an private Güterverkehrsanlagen

Mit der gleichen Vorlage beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028. Damit will er die bisherige Förderung des Gütertransports auf der Schiene und der Verlagerung des Güterverkehrs durch die Alpen fortführen. Die Finanzierung erfolgt über zweckgebundene Mineralölsteuermittel und weitere zweckgebundene Mittel.

Der bestehende Rahmenkredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen soll um ein Jahr verlängert werden. Damit gehen grössere Projekte, die bei der Festlegung dieses Rahmenkredits eingeplant waren, sich aber verzögert haben, noch zulasten des bestehenden Kredits.


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